Fortsetzung begründen
Zu „Der Ruf nach Lockerungen wird lau ter“(Seite 1) vom 5. Februar: Offensichtlich ist Stefan Genth der Einzige, der sieht, dass nicht Lockerungen des Lockdowns zu begründen sind, sondern dessen Fortsetzung über den 14. Februar hinaus. Der im letzten Ministerbeschluss dokumentierte Grund für die Lockdown-Maßnahmen, die Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen, um damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern, hat durch die Impfung der am höchsten gefährdeten Altersgruppe der Jahrgänge 1940 und älter erheblich an Gewicht verloren.
Wenn jetzt also Menschen dieser Altersgruppe geimpft sind und damit mit einem Bruchteil von an Corona Versterbenden zu rechnen ist, hat dies bei der Prüfung von weiteren grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen Beachtung zu finden. Dass die Infektion in den überwiegenden Fällen harmlos verläuft, ist unbestritten. Die Gefahr für die von Tod (durch eine CoronaInfektion) besonders betroffene Generation ist gebannt. Dass es natürlich auch Tote in den anderen Altersgruppen geben wird, ist so bedauerlich wie das Versterben an Schlaganfall, Krebs oder Verkehrsunfall.
Nur wenn verfassungsrechtlich gedeckt, könnten wieder Maßnahmen angeordnet werden.
Irene Dietze, Friedberg