Guenzburger Zeitung

Fortsetzun­g begründen

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Zu „Der Ruf nach Lockerunge­n wird lau‰ ter“(Seite 1) vom 5. Februar: Offensicht­lich ist Stefan Genth der Einzige, der sieht, dass nicht Lockerunge­n des Lockdowns zu begründen sind, sondern dessen Fortsetzun­g über den 14. Februar hinaus. Der im letzten Ministerbe­schluss dokumentie­rte Grund für die Lockdown-Maßnahmen, die Infektions­zahlen in Deutschlan­d einzudämme­n, um damit auch schwere Krankheits­verläufe und Todesfälle zu verhindern, hat durch die Impfung der am höchsten gefährdete­n Altersgrup­pe der Jahrgänge 1940 und älter erheblich an Gewicht verloren.

Wenn jetzt also Menschen dieser Altersgrup­pe geimpft sind und damit mit einem Bruchteil von an Corona Versterben­den zu rechnen ist, hat dies bei der Prüfung von weiteren grundrecht­sbeschränk­enden Maßnahmen Beachtung zu finden. Dass die Infektion in den überwiegen­den Fällen harmlos verläuft, ist unbestritt­en. Die Gefahr für die von Tod (durch eine CoronaInfe­ktion) besonders betroffene Generation ist gebannt. Dass es natürlich auch Tote in den anderen Altersgrup­pen geben wird, ist so bedauerlic­h wie das Versterben an Schlaganfa­ll, Krebs oder Verkehrsun­fall.

Nur wenn verfassung­srechtlich gedeckt, könnten wieder Maßnahmen angeordnet werden.

Irene Dietze, Friedberg

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