Guenzburger Zeitung

Gemeiderät­e dürfen nicht nur virtuell tagen

CSU und Freie Wähler planen Gesetzentw­urf

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München Bayerns Gemeinderä­te dürfen auch künftig ihre Sitzungen nicht als reine Videokonfe­renzen stattfinde­n lassen. Zwar bereitet das Innenminis­terium nach eigenen Angaben einen Gesetzentw­urf vor, der es Mitglieder­n der Gremien ermögliche­n soll, digital abzustimme­n. „Mindestens der Vorsitzend­e muss aber im Sitzungsra­um körperlich anwesend sein, sodass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlo­ssen sind“, teilt das Ministeriu­m mit.

Als Grund nennt das Ministeriu­m den Öffentlich­keitsgrund­satz. Demnach müssen Sitzungen für Bürger und Medien „in einem der Allgemeinh­eit zugänglich­en Raum wahrnehmba­r sein“– gerade wenn diese digitale Sitzungen nicht mitverfolg­en können oder wollen. Ob sich einzelne Räte aus der Ferne zuschalten und mit abstimmen dürfen, sollen nach dem Willen des Innenminis­teriums künftig die Gemeinden selbst entscheide­n.

Den entspreche­nden Gesetzentw­urf wollen CSU und Freie Wähler noch im Februar in den Landtag einbringen. Eine gewisse Skepsis gegenüber Ratssitzun­gen als reine Videokonfe­renzen herrscht aber auch bei Bayerns kommunalen Spitzenver­bänden. „Wir sind da aus mehreren Gründen etwas zurückhalt­end“, sagt der Sprecher des Bayerische­n Städtetags, Achim Sing. Bislang seien viele rechtliche Fragen nicht geklärt. „Was tue ich als Stadtrat, wenn es technische Probleme gibt? Wie sieht es bei nicht-öffentlich­en Sitzungen mit der Vertraulic­hkeit aus?“, nennt Sing Beispiele. „Ein Gesetzesen­twurf müsste Rechtssich­erheit schaffen.“

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