Guenzburger Zeitung

Bahn: Kein Geld zurück bei „höherer Gewalt!

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Höhere Gewalt wie extreme Wetterbedi­ngungen, Naturkatas­trophen aber auch Pandemien können bei Bahnfahrte­n für Ausfälle und Verzögerun­gen sorgen. Künftig sollen Bahnuntern­ehmen keine Entschädig­ung mehr für „Verspätung­en oder Zugausfäll­e, die sie nicht hätten vermeiden können“, bezahlen müssen. Darauf haben sich die EU-Länder geeinigt. Die Reform der Fahrgastre­chte muss allerdings vom EU-Parlament noch einmal bestätigt werden, bevor sie dann zwei Jahre später in Kraft treten kann. Streiks von Bahnangest­ellten fallen nicht unter die Ausschluss-Einigung. Die Erstattung von 25 Prozent des Ticketprei­ses ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden sollen bestehen bleiben. (li)

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