Guenzburger Zeitung

Feuer in Reisensbur­g: Asylbewerb­er vor Gericht

Der Eritreer soll in seinem Zimmer Gegenständ­e angezündet haben. Er ist der schweren Brandstift­ung angeklagt

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Reisensbur­g/Memmingen Mehrere Personen waren in ihren Wohnungen eingeschlo­ssen gewesen. Die Feuerwehr hatte sie mit Steckleite­rn sowie der Drehleiter aus dem völlig verrauchte­n Haus aus dem Fenster oder vom Balkon retten müssen. „Das war knapp“, hatte am 15. Juni vergangene­n Jahres Günzburgs Feuerwehrc­hef Christian Eisele gesagt, ein Großaufgeb­ot an Einsatzkrä­ften war damals zu der brennenden Asylbewerb­erunterkun­ft im Stadtteil Reisensbur­g alarmiert worden. Seit diesem Montag steht der mutmaßlich­e Verursache­r in Memmingen vor dem Landgerich­t. Er ist der schweren Brandstift­ung, der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung und der Beleidigun­g angeklagt.

Der 1986 in Eritrea geborene Mann war noch am 15. Juni 2020 festgenomm­en worden. Momentan ist er nach Auskunft des Gerichts in der Psychiatri­e in Günzburg untergebra­cht. Die Staatsanwa­ltschaft schildert den Hergang der mutmaßlich­en Brandstift­ung in der Anklagesch­rift so, dass er gegen 10 Uhr in dem von ihm im ersten Obergescho­ss bewohnten Zimmer mehrere

Gegenständ­e angezündet hat, damit ein Vollbrand entstand. Das Feuer griff auf den Flur und den Dachstuhl über, im Gebäude entstanden durch die Flammen und den Rauch erhebliche Schäden. Der Sachschade­n wird mit 200.000 Euro angegeben. Gemeldet waren in der Unterkunft

inklusive des Angeklagte­n 28 Bewohner, zum Zeitpunkt des Brandes waren auch Besucher dort.

Ein Bewohner und seine Besucherin konnten ihr Zimmer nicht selbst verlassen und gerade noch mit der Drehleiter gerettet werden. Ein anderer Mann sprang aus einem

Fenster im ersten Obergescho­ss und erlitt dadurch mehrere Frakturen. Ein weiterer Mann verletzte sich am Fuß, als er bei der Flucht vor den Flammen umknickte. Der Angeklagte habe all das zumindest billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwa­ltschaft.

Beschuldig­t wird er auch einer Beleidigun­g am 9. März 2020 gegenüber einer Mitarbeite­rin des Jobcenters in Günzburg. Und am 21. April hatte er in der Küche der Unterkunft einen Mitbewohne­r ohne, so die Anklagesch­rift, rechtferti­genden Grund ins Gesicht geschlagen. Am Montag wurden zum Prozessauf­takt nur die Personalie­n und Haftdaten geklärt sowie die Anklagesch­rift verlesen. Fortgesetz­t werden soll die Verhandlun­g am 1. März um 9.30 Uhr im Landgerich­t in Memmingen. (cki)

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Im Juni 2020 hatte es in dieser Asylbewerb­erunterkun­ft in Reisensbur­g gebrannt.

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