Spahn und die Demokratie
Zu „Sterbehilfe als politisches Trauer spiel“(Politik) vom 6. Februar:
Jens Spahn ist Politikwissenschaftler. Schon deshalb sollte er die Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Demokratie kennen. Klar sollte ihm auch sein, dass die Gewaltenteilung heute Bestandteil jeder modernen Demokratie ist; erst recht, dass die Bundesregierung Teil der Exekutive ist und von der von ihr unabhängigen Rechtsprechung kontrolliert wird. Grund für die Gewaltenteilung ist die Begrenzung staatlicher Gewalt. Dies hat Herr Spahn offensichtlich nicht verstanden, wenn er meint, berechtigt zu sein, dem Bundesinstitut für Arzneimittel die Weisung zu erteilen, es habe Anträge auf Abgabe eines tödlichen Medikaments an schwer oder unheilbar erkrankte Menschen in extremer Notlage abzulehnen. Will Herr Spahn hiermit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aushebeln, wonach jedem Einzelnen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zusteht? Dies wäre ein Schlag ins Gesicht der Demokratie, binden doch die Entscheidungen des Gerichts auch die Verfassungsorgane des Bundes, also auch die Bundesregierung, für die Herr Spahn im Bereich Gesundheit steht.
Wolfgang Bachert, Diedorf