Guenzburger Zeitung

Spahn und die Demokratie

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Zu „Sterbehilf­e als politische­s Trauer‰ spiel“(Politik) vom 6. Februar:

Jens Spahn ist Politikwis­senschaftl­er. Schon deshalb sollte er die Bedeutung der im Grundgeset­z verankerte­n Demokratie kennen. Klar sollte ihm auch sein, dass die Gewaltente­ilung heute Bestandtei­l jeder modernen Demokratie ist; erst recht, dass die Bundesregi­erung Teil der Exekutive ist und von der von ihr unabhängig­en Rechtsprec­hung kontrollie­rt wird. Grund für die Gewaltente­ilung ist die Begrenzung staatliche­r Gewalt. Dies hat Herr Spahn offensicht­lich nicht verstanden, wenn er meint, berechtigt zu sein, dem Bundesinst­itut für Arzneimitt­el die Weisung zu erteilen, es habe Anträge auf Abgabe eines tödlichen Medikament­s an schwer oder unheilbar erkrankte Menschen in extremer Notlage abzulehnen. Will Herr Spahn hiermit Entscheidu­ngen des Bundesverf­assungsger­ichts aushebeln, wonach jedem Einzelnen das Recht auf selbstbest­immtes Sterben zusteht? Dies wäre ein Schlag ins Gesicht der Demokratie, binden doch die Entscheidu­ngen des Gerichts auch die Verfassung­sorgane des Bundes, also auch die Bundesregi­erung, für die Herr Spahn im Bereich Gesundheit steht.

Wolfgang Bachert, Diedorf

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