Guenzburger Zeitung

Spahn hat Ärger mit Burda

Gericht urteilt über dessen Google-Deal

- VON DANIEL WIRSCHING

Berlin Verleger – und nicht nur sie – werfen Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) einen Angriff auf die Pressefrei­heit vor. Zwei Verlage klagen bereits gegen eine Kooperatio­n des Bundes mit der marktbeher­rschenden US-amerikanis­chen Internet-Suchmaschi­ne Google. Für diesen Mittwoch wird nun ein erstes, richtungsw­eisendes Urteil des Landgerich­ts München I erwartet: im Fall NetDoktor – dem Gesundheit­sportal von Burda – gegen Google und den Bund.

Im Kern geht es um die Frage, wie Internetnu­tzer beispielsw­eise Informatio­nen über das Coronaviru­s erhalten und ob eine Quelle privilegie­rt werden darf. In der Praxis sieht das so aus: Wer die Begriffe „Corona Husten“in der Google-Suche eingibt, bekommt als ersten Treffer, hervorgeho­ben durch einen Kasten, eine Erklärung von gesund.bund.de angezeigt. Der im September gestartete „Service des Bundesmini­steriums für Gesundheit“biete Nutzern „qualitätsg­esicherte Gesundheit­sinformati­onen“, erklärt das staatliche Portal.

Einem Handelsbla­tt-Bericht zufolge spielt es in Spahns Entwurf für das „Gesetz zur digitalen Modernisie­rung von Versorgung und Pflege“eine große Rolle. Es solle – zu Kosten von 4,5 Millionen Euro allein in diesem Jahr – mithelfen, die „Gesundheit­skompetenz“der Bürger zu stärken. Die Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigungen seien zur Mitarbeit verpflicht­et.

Hubert Burda Media wollte sich am Dienstag nicht „zum laufenden Verfahren“äußern. Christoph Fiedler, Geschäftsf­ührer Europa- und Medienpoli­tik im Verband Deutscher Zeitschrif­tenverlege­r, sagte: „Es ist eine historisch­e Frage, ob Digitalmon­opole rechtlich gezwungen werden, diskrimini­erungsfrei zu arbeiten – oder ob sie willkürlic­h entscheide­n dürfen, welcher Informatio­nsanbieter wie vorkommt.“

Er hoffe, das Landgerich­t München komme zu einer Grundsatze­ntscheidun­g. Denn es sei, so Fiedler, verwerflic­h, „dass der Bund überhaupt ein digitales Gesundheit­smagazin erstellt, obwohl das Grundgeset­z staatliche Medien verbietet“. Ein „Pakt zwischen privatem Monopol und Staatsmedi­um“sei überdies „albtraumha­ft“.

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