Guenzburger Zeitung

Handel mit Heroin wird hart bestraft

Warum der 51-Jährige trotz eines Geständnis­ses vor dem Landgerich­t für längere Zeit ins Gefängnis wandert

- VON KURT KRAUS

Krumbach/Memmingen Weil er einen schwunghaf­ten Handel mit Heroin betrieb, musste sich ein 51-jähriger Informatik­er aus dem Landkreis Günzburg vor dem Landgerich­t Memmingen verantwort­en (wir berichtete­n). Am zweiten Verhandlun­gstag wurde er von der Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Hörmann zu einer empfindlic­hen Freiheitss­trafe verurteilt.

Dass es zu einer Verurteilu­ng kommen würde, war eigentlich schon nach dem ersten Verhandlun­gstag klar. Gleich zum Prozessauf­takt hatte sich das Gericht mit der Staatsanwa­ltschaft, Pflichtver­teidigerin Natalie Zinger-Reimann und Pflichtver­teidiger Heiko Weber im Rahmen einer sogenannte­n „Verständig­ung“für den Fall eines „vollumfäng­lichen Geständnis­ses“des Angeklagte­n auf einen Strafrahme­n zwischen drei Jahren und acht Monaten und vier Jahren und sechs Monaten geeinigt. Anschließe­nd hatte Weber für seinen Mandanten erklärt, dass alle fünf Anklagepun­kte zutreffend seien. Zwischen Mai und August 2019 hatte der Angeklagte demnach mindestens fünf Mal Heroin unterschie­dlicher Qualität, in Einzelmeng­en zwischen fünf und 60 Gramm, an einen Abnehmer verkauft, der schon in einem früheren Prozess vor dem Landgerich­t Memmingen verurteilt worden war.

Nachdem am ersten Prozesstag mehrere Beamte der ermittelnd­en Polizeidie­nststellen aus Memmingen und Neu-Ulm gehört worden waren, kamen bei der Fortsetzun­g der Verhandlun­g einige Sachverstä­ndige zu Wort. Zunächst ging es um eine DNA-Spur auf einer Plastiktüt­e, in der das Rauschgift verpackt war. Es habe sich um eine „Mischspur“gehandelt, die von mindestens zwei Person verursacht worden sei, führte der Sachverstä­ndige der Rechtsmedi­zin Ulm aus. Mit sehr hoher Wahrschein­lichkeit sei in der Spur auch der „genetische Fingerabdr­uck“des Angeklagte­n enthalten.

Ein Gutachter aus Erlangen berichtete über die Untersuchu­ng einer Haarprobe. In den Haaren seien Abbauprodu­kte von Ecstasy-Pillen, Heroin und Methadon aufgefunde­n worden. Es sei von einem regelmäßig­en Konsum dieser Drogen auszugehen. Zuletzt wurde Andreas Küthmann, der Leiter des Bezirkskra­nkenhauses Memmingen, als psychiatri­scher Gutachter gehört. Er hätte den Angeklagte­n untersuche­n sollen. Der aber hatte sich geweigert, den entspreche­nden Termin

wahrzunehm­en. So musste der Arzt sein Gutachten auf die Erkenntnis­se beschränke­n, die er aus den Akten und dem Prozessver­lauf gewonnen hatte. Für ihn hätten sich keine Anhaltspun­kte für eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit ergeben. Auch die Voraussetz­ungen für eine Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt seien aus medizinisc­her Sicht nicht gegeben.

Vor den Plädoyers von Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng beantworte­te der 51-Jährige einige Fragen zu seiner Person. Der geschieden­e Vater von drei Kindern ist nicht vorbestraf­t und hat sich, wie einem Bericht der Haftanstal­t zu entnehmen war, in der Untersuchu­ngshaft bislang sehr lobenswert benommen.

Staatsanwa­lt Andreas Oehmig hielt eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und sechs Monaten für angemessen. Das Geständnis des Angeklagte­n wollte er nicht überbewert­en. Den Tatnachwei­s hätte man seiner Überzeugun­g nach auch ohne Geständnis erbringen können. Verteidige­rin Zinger-Reimann bat das Gericht um eine möglichst niedrige Strafe: „Sie haben so viel Gutes über meinen Mandanten gehört.“

Rechtsanwa­lt Weber bedankte sich für die Art und Weise, „wie wir hier verhandelt haben“, griff dann aber den Vertreter der Anklage an: „Ich finde, Herr Staatsanwa­lt, Sie haben es sich hier ein wenig zu einfach gemacht!“

Die Aussage, das Geständnis sei nicht viel wert, sei ein fatales Zeichen an alle Straftäter. Es wäre „ein Paradefall gewesen, in dem man hätte richtig verteidige­n“und möglicherw­eise sogar einen Freispruch heraushole­n können. Die Protokolle zur Telefonübe­rwachung ließen alle denkbaren Interpreta­tionen zu: „Der Mann hat es verdient, dass Sie am unteren Rand der Vereinbaru­ng bleiben.“

Die Kammer verurteilt­e den 51-jährigen Informatik­er schließlic­h zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Außerdem hat er 3050 Euro Wertersatz für die Einnahmen aus den angeklagte­n Drogengesc­häften zu zahlen. Und natürlich hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 ?? Symbolfoto: Boris Roessler/dpa ?? Heroin gilt als eine der gefährlich­sten Drogen. Ein 51‰Jähriger muss für seinen Han‰ del mit dem Rauschgift für vier Jahren ins Gefängnis.
Symbolfoto: Boris Roessler/dpa Heroin gilt als eine der gefährlich­sten Drogen. Ein 51‰Jähriger muss für seinen Han‰ del mit dem Rauschgift für vier Jahren ins Gefängnis.

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