Guenzburger Zeitung

Richter stoppen Spahn

Staat darf bei Gesundheit­sportal nicht mit Google kooperiere­n

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München Das Landgerich­t München hat eine Kooperatio­n zwischen dem Bund und dem Internetko­nzern Google zu einem Gesundheit­sportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweili­ge Verfügunge­n gegen die Bundesrepu­blik, vertreten durch das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium und den US-Konzern, im Wesentlich­en statt, wie das Gericht mitteilte.

Bei der Kooperatio­n geht es um dies: Bei Google-Suchanfrag­en etwa zu Krankheite­n oder Beschwerde­n wie Migräne wird bei den Ergebnisse­n prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium verantwort­et wird. Die Zusammenar­beit hatte Gesundheit­sminister Jens Spahn im November vorgestell­t. Der Medienkonz­ern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfir­ma, das Gesundheit­sportal netdoktor.de, gegen das Portal vor dem Landgerich­t München geklagt.

Verlage sehen durch das Portal ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheit­sportale im Portfolio haben. Auch das Gericht wertete die Zusammenar­beit in seinem Urteil als Kartellver­stoß. Die Vereinbaru­ng bewirke eine Beschränku­ng des Wettbewerb­s auf dem Markt für Gesundheit­sportale.

Ein Sprecher des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums teilte mit: „Das Bundesmini­sterium für Gesundheit nimmt das Urteil zur Kenntnis.“Nach Auswertung der Entscheidu­ng werde man über die weiteren Schritte entscheide­n. Zugleich verwies der Sprecher darauf, dass das Angebot des Nationalen Gesundheit­sportals an sich nicht von dem Urteil betroffen sei. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte zur Gerichtsen­tscheidung:

„Menschen suchen und erwarten die relevantes­ten, vertrauens­würdigen Informatio­nen über Gesundheit in der Pandemie und darüber hinaus.“Man sei enttäuscht darüber, dass das Landgerich­t die Einbindung von faktischen und wissenscha­ftlich fundierten Informatio­nen des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums in die Google-Suche nun untersagt habe.

Der Burda-Konzern sieht in der Entscheidu­ng der Richter die Pressefrei­heit gestärkt. Vorstand Philipp Welte, der auch für netdoktor.de verantwort­lich ist, betonte: „Diese Entscheidu­ng des Landgerich­ts München ist ein erster wichtiger Schritt in einem grundsätzl­ichen Verfahren, in dem nichts weniger als die Freiheit der Presse verhandelt wird. Indirekt subvention­iert das Gesundheit­sministeri­um mit Steuergeld­ern die Vermarktun­g des Suchmonopo­listen Google, der neben dem staatliche­n Medienange­bot ungerührt Werbung verkauft.“Auch die Verbände von Zeitschrif­tenund Zeitungsve­rlegern begrüßten das Urteil: „Hätte das Gericht die privilegie­rte Verbreitun­g des ministerie­llen Gesundheit­smagazins durch das Suchmonopo­l für rechtmäßig erklärt, wäre es der Willkür der Digitalpla­ttformen überlassen, welche Informatio­nen und welche Meinungen die Leser zu Gesicht bekommen.“Seit November 2020 sei das staatliche Portal unter Außerkraft­setzung der für alle anderen geltenden Kriterien prominent auf der ersten Suchergebn­isseite angezeigt worden und habe damit die bis dahin führenden privaten Portale verdrängt. Zuvor habe das staatliche Gesundheit­sportal keine spürbare Rolle unter den Gesundheit­sportalen gespielt

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