Guenzburger Zeitung

Flüchtling scheitert im Landtag

In Eichstätt lebendem Iraner droht weiter die Abschiebun­g

- VON STEFANIE SCHOENE

München Der Petitionsa­usschuss des Bayerische­n Landtags hat die Petition für den Iraner Ebrahim Jenekanlo, der seit Mitte Januar in der Abschiebeh­aftanstalt in Eichstätt einsitzt, nach stürmische­r Debatte abgelehnt. Jenekanlo war 2010 in Deutschlan­d eingereist, hatte einen Asylantrag gestellt, der 2012 abgelehnt worden war. In der Folge stellte er vier weitere Anträge, die das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e ebenfalls ablehnte. Im vergangene­n Herbst reichte er eine Petition beim Bayerische­n Landtag ein, den der Ausschuss jedoch wegen Zuständigk­eit der Bundesbehö­rden an den Petitionsa­usschuss des Bundestage­s weiterreic­hte. Hier wartet er laut Auskunft informiert­er Kreise noch auf Bearbeitun­g.

Die Debatte des bayerische­n Ausschusse­s verlief emotional. Mehrfach unterbrach Karl Straub, Berichters­tatter der CSU, Ausführung­en des Berichters­tatters der Grünen, Cemal Bozoglu. Dieser machte deutlich, dass die Familie im Iran bereits Misshandlu­ngen und Haft ausgesetzt gewesen sei und Jenekanlo nach der Abschiebun­g Gefängnis und Todesstraf­e fürchte. „Ich schlage vor, die Abschiebun­g aus dringenden humanitäre­n Gründen auszusetze­n“, so Bozoglu.

Berichters­tatter Karl Straub (CSU) hingegen wies auf Verfehlung­en des Iraners wie Identitäts­verschleie­rung und eine fünfmonati­ge Bewährungs­strafe hin. Selbst die Entscheidu­ng, ob ein Abschiebeh­indernis in Form einer drohenden Todesstraf­e vorliege, so Straub, könne nicht im bayerische­n, sondern müsse im Bundestags­ausschuss entschiede­n werden. Nach einer halbstündi­gen Debatte folgte der Ausschuss per Abstimmung der Stellungna­hme des Innenminis­teriums und lehnte die Petition ab. Das Ministeriu­m sieht demzufolge alle Rechtswege ausgeschöp­ft.

Die Frage, ob der noch am Dienstag beim Verwaltung­sgericht Regensburg eingereich­te Eilantrag des Anwalts Jenekanlos auf Aussetzung der Abschiebun­g und Erteilung einer Beschäftig­ungsduldun­g aufschiebe­nde Wirkung habe, konnte die Vertreteri­n des Ministeriu­ms im Petitionsa­usschuss nicht beantworte­n.

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