Flüchtling scheitert im Landtag
In Eichstätt lebendem Iraner droht weiter die Abschiebung
München Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags hat die Petition für den Iraner Ebrahim Jenekanlo, der seit Mitte Januar in der Abschiebehaftanstalt in Eichstätt einsitzt, nach stürmischer Debatte abgelehnt. Jenekanlo war 2010 in Deutschland eingereist, hatte einen Asylantrag gestellt, der 2012 abgelehnt worden war. In der Folge stellte er vier weitere Anträge, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenfalls ablehnte. Im vergangenen Herbst reichte er eine Petition beim Bayerischen Landtag ein, den der Ausschuss jedoch wegen Zuständigkeit der Bundesbehörden an den Petitionsausschuss des Bundestages weiterreichte. Hier wartet er laut Auskunft informierter Kreise noch auf Bearbeitung.
Die Debatte des bayerischen Ausschusses verlief emotional. Mehrfach unterbrach Karl Straub, Berichterstatter der CSU, Ausführungen des Berichterstatters der Grünen, Cemal Bozoglu. Dieser machte deutlich, dass die Familie im Iran bereits Misshandlungen und Haft ausgesetzt gewesen sei und Jenekanlo nach der Abschiebung Gefängnis und Todesstrafe fürchte. „Ich schlage vor, die Abschiebung aus dringenden humanitären Gründen auszusetzen“, so Bozoglu.
Berichterstatter Karl Straub (CSU) hingegen wies auf Verfehlungen des Iraners wie Identitätsverschleierung und eine fünfmonatige Bewährungsstrafe hin. Selbst die Entscheidung, ob ein Abschiebehindernis in Form einer drohenden Todesstrafe vorliege, so Straub, könne nicht im bayerischen, sondern müsse im Bundestagsausschuss entschieden werden. Nach einer halbstündigen Debatte folgte der Ausschuss per Abstimmung der Stellungnahme des Innenministeriums und lehnte die Petition ab. Das Ministerium sieht demzufolge alle Rechtswege ausgeschöpft.
Die Frage, ob der noch am Dienstag beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereichte Eilantrag des Anwalts Jenekanlos auf Aussetzung der Abschiebung und Erteilung einer Beschäftigungsduldung aufschiebende Wirkung habe, konnte die Vertreterin des Ministeriums im Petitionsausschuss nicht beantworten.