Das regelt die Impfverordnung
● Weil der Impfstoff knapp ist, gibt es eine Reihenfolge, nach der geimpft werden soll – erarbeitet wurde sie von der Ständigen Impfkommission, einem Expertengremium. Geregelt ist alles in der Impfverordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium erlassen wurde. Die neueste Fassung stammt vom 8. Februar.
● Vorrang haben demnach Personen, die aufgrund ihres Alters (80 oder älter) oder Gesundheitszustands ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits verlauf haben, sowie alle, die solche
Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Konkret genannt werden etwa Personen, die regelmäßig Men schen in Pflegeheimen behandeln oder anderweitig betreuen. Ebenfalls höchste Priorität haben laut Ministe rium jene, die beruflich einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind oder in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge eine Schlüsselstel lung einnehmen. In der neuen Impfver ordnung sind auch Menschen mit er fasst, die wegen spezieller Vorerkran kungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren CoronaVerlauf haben. (jöh)