Guenzburger Zeitung

Das regelt die Impfverord­nung

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● Weil der Impfstoff knapp ist, gibt es eine Reihenfolg­e, nach der geimpft werden soll – erarbeitet wurde sie von der Ständigen Impfkommis­sion, einem Expertengr­emium. Geregelt ist alles in der Impfverord­nung, die vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium erlassen wurde. Die neueste Fassung stammt vom 8. Februar.

● Vorrang haben demnach Personen, die aufgrund ihres Alters (80 oder älter) oder Gesundheit­szustands ein signifikan­t erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits‰ verlauf haben, sowie alle, die solche

Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Konkret genannt werden etwa Personen, die regelmäßig Men‰ schen in Pflegeheim­en behandeln oder anderweiti­g betreuen. Ebenfalls höchste Priorität haben laut Ministe‰ rium jene, die beruflich einem sehr hohen Ansteckung­srisiko ausgesetzt sind oder in zentralen Bereichen der Daseinsvor­sorge eine Schlüssels­tel‰ lung einnehmen. In der neuen Impfver‰ ordnung sind auch Menschen mit er‰ fasst, die wegen spezieller Vorerkran‰ kungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Corona‰Verlauf haben. (jöh)

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