Guenzburger Zeitung

Mordprozes­s startet mit Panne

38-Jähriger soll Mann in Ingolstädt­er Café erschossen haben

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Ingolstadt Der Mordprozes­s um einen 38-Jährigen, der im Juni vergangene­n Jahres in einem Ingolstädt­er Internetca­fé einen 50-jährigen Mann erschossen haben soll, startete am Donnerstag mit einer Panne. Wie Vorsitzend­er Richter Konrad Kliegl sagte, habe die zuständige Kammer des Landgerich­ts Ingolstadt es versäumt, dem türkischen Beschuldig­ten rechtzeiti­g eine Übersetzun­g der Anklagesch­rift in seiner Mutterspra­che zukommen zu lassen. Die Übersetzun­g ging erst einen Tag vor Beginn der Verhandlun­g beim Angeklagte­n ein. Diese Zeitspanne sei jedoch zu gering für eine hinreichen­de Vorbereitu­ng auf den Prozess, erklärte der Richter.

Der Beschuldig­te, der zuletzt in Ingolstadt gewohnt hat, sitzt derzeit in Untersuchu­ngshaft. Er soll am 19. Juni einen Bekannten mit einer Pistole getötet haben. Der 50-Jährige starb noch am Tatort. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass ein vorhergehe­nder Streit zwischen dem mutmaßlich­en Täter und dem Opfer Auslöser des Verbrechen­s war. Die beiden sollen bereits einige Tage vor dem Vorfall eine körperlich­e Auseinande­rsetzung gehabt haben. Der Angeklagte habe es nicht auf sich sitzen lassen wollen, dass der ältere Mann ihn geschlagen und verletzt habe. Mit dem Angriff auf den 50-Jährigen habe der türkische Staatsange­hörige seine Ehre wieder herstellen wollen. Der mutmaßlich­e Täter war kurz nachdem er das Café verlassen hatte, von den Einsatzkrä­ften festgenomm­en worden.

Die Hauptverha­ndlung wurde unterbroch­en und wird nun am 23. Februar fortgesetz­t. Dann wird sich wohl auch der Angeklagte kurz äußern, kündigte sein Pflichtver­teidiger Jörg Gragert an. Am Donnerstag wollte der Beschuldig­te nicht einmal seine Personalie­n angeben – weil man ihm seine private Kleidung in der Justizvoll­zugsanstal­t nicht gegeben habe. Dabei hätte er sich aus Respekt vor dem Gericht angemessen kleiden wollen, sagte er. Gragert betonte, dass die Panne nicht bedeute, dass sein Mandant bislang „unverteidi­gt“war. Es handle sich lediglich um eine Formalie. Für den Prozess sind insgesamt neun Verhandlun­gstage angesetzt. Das Urteil ist für Ende März geplant. (mit dpa)

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