Gericht verurteilt TÜV zu Schadenersatz
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat das französische Berufungsgericht Aix-en-Provence den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Er habe bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) seine Pflichten verletzt. Der TÜV sollte 60 Millionen Euro an rund 20 000 Klägerinnen zahlen. Das Berufungsgericht erklärte nun zwar 6205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Modell trugen. Den anderen 13 456 Klägerinnen sprach das Gericht aber Schadenersatz zu.