Guenzburger Zeitung

Gericht verurteilt TÜV zu Schadeners­atz

-

Im Skandal um minderwert­ige Brustimpla­ntate hat das französisc­he Berufungsg­ericht Aix-en-Provence den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadeners­atz in Millionenh­öhe verurteilt. Er habe bei der Zertifizie­rung der Produktion des Hersteller­s Poly Implant Prothèse (PIP) seine Pflichten verletzt. Der TÜV sollte 60 Millionen Euro an rund 20 000 Klägerinne­n zahlen. Das Berufungsg­ericht erklärte nun zwar 6205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereich­ten Unterlagen nicht sichergest­ellt werden könne, dass die Klägerinne­n das vom TÜV zertifizie­rte Modell trugen. Den anderen 13 456 Klägerinne­n sprach das Gericht aber Schadeners­atz zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany