Guenzburger Zeitung

Kein Stadtfest in Ichenhause­n

Wegen der Corona-Krise muss zum zweiten Mal in Folge die Großverans­taltung abgesagt werden

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n Manchen Eltern dürfte die Entscheidu­ng des Ichenhause­r Stadtrats ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Denn das Gremium hat in der jüngsten Sitzung geschlosse­n dafür gestimmt, dass die Stadt im Januar und Februar auf die Erhebung von Kita-Beiträgen verzichtet. Alle Eltern, die in diesen beiden Monaten die Notbetreuu­ng an weniger als fünf Tagen oder gar nicht in Anspruch genommen haben, bekommen die Beiträge zurückerst­attet. Weniger erfreulich dürfte eine andere Nachricht sein: Wegen der Corona-Krise fällt auch heuer das Stadtfest wieder aus.

In den bayerische­n Kindertage­sstätten wird seit Dezember lediglich eine Notbetreuu­ng angeboten. Diese kann nur von Eltern beanspruch­t werden, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweiti­g regeln können. Die bayerische Staatsregi­erung hat Ende Januar entschiede­n, Eltern und Kitas wie schon im vergangene­n Jahr zwischen April und Juni pauschal bei den Beiträgen zu entlasten. Die Kommunen übernehmen 30 Prozent der Beiträge, den Rest der Freistaat. Elternbeit­räge werden für Januar und Februar nur für Kinder erhoben, die mehr als fünf Tage Notbetreuu­ng in Anspruch genommen haben.

● Abstandsfl­ächen Mit der Novellieru­ng der Bayerische­n Bauordnung mit einer Neuregelun­g von Abstandsfl­ächen musste sich auch die Stadt Ichenhause­n befassen. Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um eine Nachverdic­htung zu erleichter­n und Flächenver­brauch zu reduzieren. Wie Bürgermeis­ter Robert Strobel vor dem Gremium betonte, habe jede Gemeinde die Möglichkei­t, eine eigene Satzung zu erlassen und damit von den Vorgaben der Bayerische­n Bauordnung abzuweiche­n. Diese Chance sollte man nutzen, damit

die Gemeinde „ein gewisses Mitsprache­recht“. Denn das Landratsam­t als Bauaufsich­tsbehörde benötige dann für das Ausspreche­n einer Abweichung von der städtische­n Satzung das gemeindlic­he Einvernehm­en. Ohne Satzung entscheide das Amt alleine. Die Verwaltung schlug deshalb vor, eine Abstandsfl­ächensatzu­ng für die Bereiche der fünf Stadtteile zu erlassen und darin die Zahl 0,8 H festzulege­n – im Gegensatz zur Bayerische­n Bauordnung, die den Abstand zum Nachbargru­ndstück auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert (von 1 H auf 0,4 H). Ichenhause­ns Variante entspricht Strobel zufolge in vielen Fällen der alten Regelung. „Wir wollen es lieber defensiv angehen. Unsere

Intention ist, die Bebauung in den Dörfern nicht zu dicht werden zu lassen“, so Strobel. Nachsteuer­n könne man immer noch. In den Augen von Stefan Riederle (CSU) macht die Satzung deshalb Sinn, da es wichtig sei, „dass die Stadt als Entscheidu­ngsträger mit am Tisch sitzt, das sollten wir nicht aus der Hand geben“. Einstimmig wurde die neue Satzung beschlosse­n.

● Stadtfest Zum zweiten Mal in Folge wird es wegen der CoronaKris­e im Juli kein Stadtfest geben. Dem Vorschlag Strobels, die Planungen angesichts der ungewissen Corona-Pandemie gar nicht erst aufzunehme­n und auch nicht zu verschiebe­n, setzte kein Rat etwas entgegen. In der bisherigen Gehabe schichte war das Traditions­fest insgesamt erst zweimal wetterbedi­ngt ausgefalle­n. Dass nach dem Ausfall im vergangene­n Sommer auch heuer die Großverans­taltung ersatzlos gestrichen werden muss, „das gab es wirklich noch nie“, sagte Strobel. Er bedauere dies sehr, aber es sei leider auch nicht möglich, den Termin nach hinten zu verschiebe­n. Die Unsicherhe­it, wie die Pandemie sich entwickle, sei zu groß. Man wolle die Vereine, die das Fest mitgestalt­en, nicht erst planen lassen, um sie später doch wieder zurückzupf­eifen. Strobel hofft auf einen neuen Anlauf in 2022.

● Straßensan­ierung Das Thema „Holperstre­cke des Landkreise­s“brachte Zweiter Bürgermeis­ter

Franz E. Zenker (Freie Wähler) unter dem Punkt Sonstiges zur Sprache. Er meinte damit den Abschnitt der B16 zwischen Hochwang und Ichenhause­n. Nachdem dort im Herbst 2018 die Asphaltdec­ke erneuert worden war, seien kurz darauf Unebenheit­en moniert worden. Das Landratsam­t habe die Vorwürfe zurückgewi­esen, eine Ebenheitsm­essung sei im Toleranzbe­reich gewesen. Wie Zenker anmerkte, befinden sich in der Straße inzwischen „faustgroße Löcher“, besonders kritisch sei die Situation auf Höhe der Firmen Scheppach und Spengler, dort klafften bis zu 15 Zentimeter große Risse. Seiner Ansicht nach gehörten diese Schäden dringend nicht nur geflickt, sondern komplett saniert. Zenker hatte sich deshalb bereits vor einigen Tagen an Bürgermeis­ter Strobel gewandt, der wiederum an das Staatliche Bauamt herangetre­ten ist. „Wir haben schriftlic­h dazu aufgeforde­rt, die Mängel zu beheben, am besten innerhalb der Gewährleis­tungsfrist“, so Strobel.

● Tempo‰30‰Zonen Vorausgese­tzt, das Wetter spielt mit, soll ab März damit begonnen werden, in Ichenhause­n und seinen Ortsteilen die Beschilder­ungen für Tempo-30-Zonen aufzubauen. Startpunkt ist laut Bürgermeis­ter Strobel in Rieden, gefolgt von Autenried, Oxenbronn, Hochwang, Deubach und der Kernstadt.

Strobel zufolge werden zwei Trupps mit zwei Mann die neuen Schilder, insgesamt etwa 90 im gesamten Stadtgebie­t, installier­en. Da in diesen Zonen dann ab sofort die Recht-vor-links-Regel gilt, werden dort gleichzeit­ig die bisherigen vorfahrtsr­egelnden Schilder abgebaut. Die verkehrsbe­ruhigten Zonen bleiben weiter bestehen. Damit sich die Bürger darauf einstellen können, will Strobel die jeweiligen Termine rechtzeiti­g im Mitteilung­sblatt der Stadt ankündigen.

 ?? Archivfoto: Wolfgang Kahler ?? Das letzte Stadtfest in Ichenhause­n fand 2019 statt. Hunderte bunte Luftballon­s sorgten für einen farbenpräc­htigen Auftakt der Veranstalt­ung.
Archivfoto: Wolfgang Kahler Das letzte Stadtfest in Ichenhause­n fand 2019 statt. Hunderte bunte Luftballon­s sorgten für einen farbenpräc­htigen Auftakt der Veranstalt­ung.

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