Guenzburger Zeitung

Dramatisch­e Lage im Gastgewerb­e

Gewerkscha­ft fordert Mindestsum­me beim Kurzarbeit­ergeld

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Landkreis Angesichts weiterhin geschlosse­ner Restaurant­s, Cafés und Hotels im Kreis Günzburg macht die Gewerkscha­ft Nahrung-GenussGast­stätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftig­ten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeit­ergeldes von 1200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangene­n Jahres angenommen hat. Damals meldeten 151 gastgewerb­liche Betriebe im Kreis Günzburg

Kurzarbeit an – das sind 70 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachl­eute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 756. Dies geht aus einer Sonderausw­ertung der Bundesagen­tur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftig­ten des Gastgewerb­es in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirt­schaft lag die Quote bei 7,8 Prozent. „Im Unterschie­d zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomi­e und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftig­ten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebrauc­ht“, sagt Tim Lubecki, Geschäftsf­ührer der NGGRegion Schwaben. Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelde­r spitze sich die Lage der Beschäftig­ten dramatisch zu. „Ohne schnelle und unbürokrat­ische Hilfe drohen den Menschen existenzie­lle Probleme“, betont Lubecki.

Zusammen mit der Gewerkscha­ft Verdi hat die NGG deshalb Bundeskanz­lerin Angela Merkel und die Koalitions­spitzen in einem offenen Brief aufgeforde­rt, ein branchenüb­ergreifend­es Mindest-Kurzarbeit­ergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführe­n. Am Donnerstag debattiert­e auch der Deutsche Bundestag über das Thema.

„Wenn die Politik Unternehme­n mit enormen Steuermitt­eln unterstütz­t, um eine Pleitewell­e zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden

Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Lubecki. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätte­n in der Region verdienten viele Beschäftig­te kaum mehr als den gesetzlich­en Mindestloh­n. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestloh­n arbeitet, kommt im ersten Bezugsmona­t auf nur 728 Euro Kurzarbeit­ergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchenste­uer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, blieben nur 971 Euro im Monat.

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