Guenzburger Zeitung

E wie Extras: E‰Autos genießen Sonderrege­ln

- Von Kaufprämie bis Parkplatz: Manche Vorteile sind unumstritt­en, andere in der Kritik

Berlin Die E-Mobilität boomt – auch wegen der Kaufprämie, die ein Bestandtei­l des Förderpake­ts ist, mit dem die Bundesregi­erung die E-Mobilität voranbring­en will. Der Zuschuss beim Kauf ist nicht das einzige Extra, mit dem E-Automobili­sten belohnt werden – was anderersei­ts manche Neider und Kritiker auf den Plan ruft.

Mit bis zu 9000 Euro bezuschuss­en Bund und Hersteller den Kauf eines reinen E-Autos. Wer sich für einen Plug-in-Hybriden mit mindestens 60 Kilometer elektrisch­er Reichweite entscheide­t, kann mit bis zu 6750 Euro rechnen. Hybride ohne Stecker hingegen gehen leer aus. Bis Ende 2025 gelten diese Fördersätz­e. Die Zuschüsse tragen dazu bei, dass Kunden bei der Anschaffun­g der E-Variante eines Pkw-Modells weniger bezahlen als für den vergleichb­aren Verbrenner. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverb­and eMobilität (BEM) in einer Studie: Ein Opel Corsa 1.2 Automatic kostet als Benziner 23700 Euro, während für den eCorsa nach Abzug des Umweltbonu­s 20420 Euro zu zahlen sind. Ähnlich sieht es in der Mittelklas­se aus, wo der Skoda Kodiaq 1,5 TSI 37 980 Euro kostet, die E-Variante Enyaq IV80 nun 35500 Euro. Die Zahlen unterstrei­chen laut BEM, dass die E-Mobilität nicht nur etwas für Besserverd­iener sei: „Der Umweltbonu­s ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber noch auf weitere Fahrzeugkl­assen ausgeweite­t werden, etwa für Leichtfahr­zeuge“, sagt Markus Emmert.

Das E-Kennzeiche­n berechtigt Autofahrer in vielen Kommunen zu kostenfrei­em Parken. „Das Elektromob­ilitätsges­etz von 2015 sieht vor, dass Kommunen Elektroaut­os beim Parken und beim Nutzen beschränkt­er Straßen oder Wege bevorrecht­igen können“, erklärt der auf Verkehrsre­cht spezialisi­erte Rechtsanwa­lt Tobias Goldkamp. Eine bundeseinh­eitliche Regelung gebe es nicht. In München etwa dürfen E-Autos auf allen von der Stadt ausgewiese­nen Flächen zwei Stunden kostenlos parken. „Ein typisches Beispiel aber ist auch, dass

Elektroaut­os mitunter die Busspur nutzen können“, so Goldkamp. Das ist laut ADAC in Düsseldorf so, wo es testweise zwei Umweltspur­en gibt. Keine Sonderrege­l dagegen gibt es bei der Umweltplak­ette: Sie müssen eine haben. „Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert auch im E-Auto ein Bußgeld von 100 Euro“, warnt Goldkamp.

Höchst unterschie­dlich gehen die Kommunen mit dem Parken von E-Autos an Ladesäulen um: Während dies in Leipzig für vier Stunden erlaubt ist, lässt Hamburg zwei Stunden reines Parken ohne Aufladen zu – aber in Berlin dürfen E-Autofahrer nur zum Laden an die Säule. Der ADAC mahnt eine verbindlic­he Regelung an: „Es gibt bislang keine Beschilder­ung, die rechtssich­er vorschreib­t, dass das Parken an E-Ladesäulen nur in Verbindung mit einem Ladevorgan­g erlaubt

Nachfrage nach Ladeboxen für zu Hause ist groß

ist“, sagt Sprecherin Katrin van Randenborg­h. Der ADAC spricht sich dafür aus, speziell in Gebieten mit wenig Parkraum behutsam mit Sonderrege­ln umzugehen. Der BEM plädiert dafür, Stromtanks­tellen gar nicht als Parkfläche zu nutzen: „Ladesäulen sollten tagsüber nicht als Parkplatz blockiert werden, auch nicht von E-Autos“, sagt Emmert. Die Kommunen sollten für eindeutige­re Beschilder­ungen sorgen. In den meisten Städten dürfen E-Autos tagsüber für zwei Stunden Strom tanken. Sinnvoll sei aber, nachts Lademöglic­hkeiten unbeschrän­kt einzuräume­n.

Immer mehr E-Autofahrer investiere­n in eine eigene Zapfstelle, denn auch hier gibt es seit Herbst eine Förderung. Mit pauschal 900 Euro unterstütz­t der Bund die Installati­on einer heimischen Wallbox. Die Nachfrage ist groß: Ende 2020 waren laut Emmert bereits 130 000 Anträge gestellt. Im Topf sind 200 Millionen Euro, womit das Geld für mehr als 220 000 private Ladepunkte reicht. Claudius Lüder, dpa

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