Job weg, und dann?
Was, wenn man fristlos gekündigt wird
Berlin Fristlose Kündigungen seien gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist“, schränkt er ein. Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. „Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers“, erklärt Bredereck. Das sind zum Beispiel Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers wie Beleidigung oder Diebstahl bei der Arbeit. Vergleichsweise kleine Verfehlungen können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. „Wer bei der Fahrtkostenabrechnung die Kilometerangabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job“, warnt der Fachanwalt. Bei fristloser Kündigung empfehle er „nahezu immer“die Kündigungsschutzklage. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich.