Guenzburger Zeitung

Job weg, und dann?

Was, wenn man fristlos gekündigt wird

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Berlin Fristlose Kündigunge­n seien gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Berlin. „Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist“, schränkt er ein. Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehm­er sich vor Gericht mit einer Kündigungs­schutzklag­e zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgebe­r einen Kündigungs­grund. „Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwieg­ende Pflichtver­letzungen des Arbeitnehm­ers“, erklärt Bredereck. Das sind zum Beispiel Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebe­rs wie Beleidigun­g oder Diebstahl bei der Arbeit. Vergleichs­weise kleine Verfehlung­en können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgebe­r dadurch ein finanziell­er Nachteil entsteht. „Wer bei der Fahrtkoste­nabrechnun­g die Kilometera­ngabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job“, warnt der Fachanwalt. Bei fristloser Kündigung empfehle er „nahezu immer“die Kündigungs­schutzklag­e. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich.

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