Zu jung oder zu alt für einen Impftermin?
Zum Leserbrief „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“von Werner Pichler: Herr Pichler schreibt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gehört er zu den Auserwählten, die ein Schreiben betreffs eines Impftermins vom Landratsamt erhalten haben? Ich habe bis heute keine solche Mitteilung erhalten. Durch Zufall erfuhr mein Mann bei einem Telefongespräch, dass bereits Mitte Dezember solche Mitteilungen vom Landratsamt verschickt wurden. Leider war die Zeit zu kurz, um noch im Dezember auf Eigeninitiative einen Impftermin beim Impfzentrum in Günzburg einzureichen. Anfang Januar
wurde telefonisch ein Impftermin beantragt. Beim Telefongespräch mit dem Impfzentrum Günzburg wurde uns eine Frist von acht bis 14 Tagen für einen Impftermin mitgeteilt. Bis Ende Januar erfolgte keine Nachricht. Bei einer Anfrage betreffs des Impftermins am 29. Januar wurde folgendes mitgeteilt: Wir bearbeiten gerade das letzte Quartal 2020. Mit dieser Nachricht und der derzeitigen Impfstrategie konnte ich mir ausrechnen, dass ich kaum noch eine Chance habe, im ersten Quartal 2021 eine Schutzimpfung zu erhalten. Ich bin Jahrgang 1935, bin ich damit noch zu jung oder schon zu alt, um vom Landratsamt benachrichtigt zu werden?
Olga Sauter, Leipheim