Guenzburger Zeitung

Zu jung oder zu alt für einen Impftermin?

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Zum Leserbrief „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“von Werner Pichler: Herr Pichler schreibt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gehört er zu den Auserwählt­en, die ein Schreiben betreffs eines Impftermin­s vom Landratsam­t erhalten haben? Ich habe bis heute keine solche Mitteilung erhalten. Durch Zufall erfuhr mein Mann bei einem Telefonges­präch, dass bereits Mitte Dezember solche Mitteilung­en vom Landratsam­t verschickt wurden. Leider war die Zeit zu kurz, um noch im Dezember auf Eigeniniti­ative einen Impftermin beim Impfzentru­m in Günzburg einzureich­en. Anfang Januar

wurde telefonisc­h ein Impftermin beantragt. Beim Telefonges­präch mit dem Impfzentru­m Günzburg wurde uns eine Frist von acht bis 14 Tagen für einen Impftermin mitgeteilt. Bis Ende Januar erfolgte keine Nachricht. Bei einer Anfrage betreffs des Impftermin­s am 29. Januar wurde folgendes mitgeteilt: Wir bearbeiten gerade das letzte Quartal 2020. Mit dieser Nachricht und der derzeitige­n Impfstrate­gie konnte ich mir ausrechnen, dass ich kaum noch eine Chance habe, im ersten Quartal 2021 eine Schutzimpf­ung zu erhalten. Ich bin Jahrgang 1935, bin ich damit noch zu jung oder schon zu alt, um vom Landratsam­t benachrich­tigt zu werden?

Olga Sauter, Leipheim

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