Urteil beendet Streit um Schwarzwälder Schinken
Schwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Mit diesem Urteil beendete der Bundesgerichtshof (BGH) einen jahrelangen Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen war. Die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ist seit 1997 geschützt. Weil der Schinken aber immer seltener am Stück, sondern in Scheiben geschnitten verkauft wird, wollte der Schutzverband der Hersteller die Regel verschärfen: Das gewerbliche Aufschneiden und Verpacken soll nur im Schwarzwald erfolgen dürfen. Dagegen hatte es Einsprüche gegeben, etwa von einem Hersteller, der seinen Schinken vor Ort produziert, aber in Niedersachsen schneidet und verpackt.