Guenzburger Zeitung

Urteil beendet Streit um Schwarzwäl­der Schinken

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Schwarzwäl­der Schinken darf auch dann Schwarzwäl­der Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwal­d geschnitte­n und verpackt wurde. Mit diesem Urteil beendete der Bundesgeri­chtshof (BGH) einen jahrelange­n Rechtsstre­it, der bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f gegangen war. Die Bezeichnun­g „Schwarzwäl­der Schinken“ist seit 1997 geschützt. Weil der Schinken aber immer seltener am Stück, sondern in Scheiben geschnitte­n verkauft wird, wollte der Schutzverb­and der Hersteller die Regel verschärfe­n: Das gewerblich­e Aufschneid­en und Verpacken soll nur im Schwarzwal­d erfolgen dürfen. Dagegen hatte es Einsprüche gegeben, etwa von einem Hersteller, der seinen Schinken vor Ort produziert, aber in Niedersach­sen schneidet und verpackt.

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