Guenzburger Zeitung

Papa Prinz gegen Sohn Prinz

Ernst August Prinz von Hannover ist schon seit Jahren mit seinem Spross zerstritte­n. Jetzt verklagt er ihn – weil er ein Schloss zurückwill

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Hannover Die Welfen gelten als eines der ältesten Adelsgesch­lechter Europas. Zwischen 1714 und 1837 waren die Herrscher von Hannover gleichzeit­ig Könige von Großbritan­nien und Irland. Große Geschichte, große Tradition, aber auch große Zerwürfnis­se.

Ernst August Prinz von Hannover, 66, ist das derzeitige Oberhaupt der Welfen. Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., Ehepartner von Prinzessin Caroline von Monaco, aber auch jener Mann, der in der Vergangenh­eit mit einer Reihe gewalttäti­ger oder beleidigen­der Ausbrüche und einer „PinkelAffä­re“am Rande der Weltausste­llung im Jahr 2000 in die Schlagzeil­en geriet. Und sich schon vor längerer Zeit mit seinem Sohn zerstritte­n hat. Ein Konflikt, der sich jetzt zuspitzt.

Der Prinz von Hannover will das Schloss Marienburg, die ehemalige Sommerresi­denz der Welfen unweit der niedersäch­sischen Landeshaup­tstadt, zurück – und geht dafür vor Gericht. Seit Ende 2020 sei eine nunmehr zugestellt­e Klage anhängig, hat das Landgerich­t Hannover mitgeteilt. Ernst August verlangt darin von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover nicht nur die Rücküberei­gnung der Marienburg,

sondern auch des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenbur­g sowie des Fürstenhau­ses Herrenhaus­en in Hannover. Einen Termin zur mündlichen Verhandlun­g gebe es noch nicht.

Die Klage sei substanzlo­s und die darin enthaltene­n Behauptung­en seien falsch, sagt der Sohn. Einzelheit­en wolle er aus Rücksicht auf seine Familie nicht kommentier­en, „auch zum Schutz meines Vaters“. Ursprüngli­ch hatte der 37-Jährige die Marienburg für einen Euro an die öffentlich­e Hand verkaufen wollen. Doch nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersäch­sischen Landesregi­erung ausgehande­lte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt. „Die mit dem Land Niedersach­sen gefundene Stiftungsl­ösung ist rechtssich­er abgeschlos­sen; dem langfristi­gen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenk­mal Niedersach­sens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege“, erklärt der Junior weiter.

Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung. Demnach habe er seinem Sohn den Grundbesit­z 2004 und 2007 in vorweggeno­mmener Erbfolge geschenkt. Danach habe sein Sohn sich allerdings „schwerwieg­end an den Rechten, Rechtsgüte­rn und Interessen des Klägers vergriffen“– und soll hinter dem Rücken des Vaters versucht haben, das Vermögen des Hauses Hannover unter seine Kontrolle zu bringen.

Den Streitwert der Klage setzte Ernst August Prinz von Hannover laut Landgerich­t mit rund fünf Millionen Euro an. Mit der Klagezuste­llung habe das Gericht das schriftlic­he Vorverfahr­en angeordnet. Damit könne der Sohn zunächst schriftlic­h auf die Klage antworten. „Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenh­eit bereits außergeric­htlich entkräftet worden“, betont dieser. „Vor diesem Hintergrun­d sehen wir auch einer gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung gelassen entgegen.“

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Foto: Jd Pooley/AP, dpa Auf vielen Straßen der USA herrscht Ausnahmezu­stand.
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Archivfoto­s: dpa Ernst August Prinz von Hannover (links) und sein Sohn.
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