Guenzburger Zeitung

Das ist Diskrimini­erung

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Zu „Trotz Maskenbefr­eiung nicht in den Supermarkt“(Bayern) vom 16.2.: Wenn ich im Besitz eines ärztlichen Attestes bin, welches mich von der Maskenpfli­cht befreit, bin ich behindert im Sinne von Artikel 3 des Grundgeset­zes, in dem aufgeführt ist, dass niemand wegen seiner Behinderun­g benachteil­igt werden darf. Der steht (noch) nicht unter einem Gesetzesvo­rbehalt und bei der Abwägung der einzelnen Artikel des Grundgeset­zes rangiert er immer über allen sonstigen Bestimmung­en dort. Dies heißt, dass ich mich im Fall eines Falles unbedingt an eine der Diskrimini­erungsstel­len, von denen es in Deutschlan­d mehrere gibt, wenden sollte. Dieter Reinelt, Altenmünst­er

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