Das ist Diskriminierung
Zu „Trotz Maskenbefreiung nicht in den Supermarkt“(Bayern) vom 16.2.: Wenn ich im Besitz eines ärztlichen Attestes bin, welches mich von der Maskenpflicht befreit, bin ich behindert im Sinne von Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem aufgeführt ist, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der steht (noch) nicht unter einem Gesetzesvorbehalt und bei der Abwägung der einzelnen Artikel des Grundgesetzes rangiert er immer über allen sonstigen Bestimmungen dort. Dies heißt, dass ich mich im Fall eines Falles unbedingt an eine der Diskriminierungsstellen, von denen es in Deutschland mehrere gibt, wenden sollte. Dieter Reinelt, Altenmünster