Das neue „Einkaufszentrum“in Günzburg
Welche Geschäfte im Lockdown öffnen dürfen. Und welche Anträge das Landratsamt abgelehnt hat
Günzburg Wer jetzt nicht gerade Landjäger, ein Roggenmischbrot oder andere Leckereien für den täglichen Bedarf kaufen möchte, hat im Lockdown nicht die Qual der Wahl. Supermärkte sind im Einzelhandel die Könige, andere Branchen drohen als Bettler zu enden, weil sie bislang ihre Pforten nicht öffnen dürfen. Möglich ist es allenfalls, dass online oder telefonisch bestellt und die Ware kontaktlos bereitgestellt wird. Auf neudeutsch wird das „click and collect“genannt.
Aber: Es gibt auch Ausnahmen. Die Ecke am Bürgermeister-Landmann-Platz in Günzburg ist gewissermaßen zum „Einkaufszentrum“geworden. Der Müller-Drogeriemarkt hat sich von der staatlich verordneten Schließung großer Teile des Einzelhandels ohnehin nie betroffen gefühlt. Und seit 8. Februar hat auch Schreibwaren Hutter wieder geöffnet. „Das Geschäft hätte bei seinem Sortiment eigentlich nie schließen müssen“, sagt Christoph Langer vom Günzburger Landratsamt, der darauf verweist, dass es auch im Lockdown zulässig sei, Waren für den Schulbedarf oder beruflichen Bedarf anzubieten. Allerdings habe das Landratsamt nicht die Kapazität, jeden Geschäftstreibenden auf seine Möglichkeiten hinzuweisen.
Rechtliche Anfragen ergingen viele an das Landratsamt, die, so Langer, auch alle beantwortet werden. Konkrete Anträge auf Öffnungen ließen sich aber an einer Hand abzählen.
Hermann Hutter macht seit der Wiedereröffnung eigenen Angaben zufolge im Schnitt weniger als 50 Prozent des Umsatzes wie vor der Schließung Mitte Dezember 2020. „Es ist ein Service für unsere Kunden“, sagt er.
Genehmigt wurde wie berichtet die Öffnung eines Hundesalons in Freihalden, der nach dem Prinzip funktioniert: Hund bringen und wieder abholen; die Besitzer dürfen sich nicht im Salon aufhalten. Außerdem hat die Buchhandlung Pfob in Burgau geöffnet, die allerdings im Laden selbst keine Bücher verkaufen darf, sondern beispielsweise Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften.
Abgelehnt hat das Landratsamt den Antrag einer Baywa, die eine Pflanzenlieferung bekommen hat. Die Pflanzen könnten auch per click and collect veräußert werden, so Langer. Und das Ansinnen eines
Elektrohändlers aus dem nördlichen Landkreis, „weiße Ware“(Waschmaschinen, Kühlschränke) im Laden zu verkaufen, teilte das Landratsamt ebenfalls nicht, weil diese Produkte zwar notwendig im Haushalt seien, aber nicht wie Lebensmittel dem täglichen Bedarf zugerechnet werden könnten. Der Chef des Elektrogeschäfts war mit dieser Rechtsauffassung nicht einverstanden und zog per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht allerdings lehnte den Antrag ab.