Guenzburger Zeitung

Das neue „Einkaufsze­ntrum“in Günzburg

Welche Geschäfte im Lockdown öffnen dürfen. Und welche Anträge das Landratsam­t abgelehnt hat

- VON TILL HOFMANN

Günzburg Wer jetzt nicht gerade Landjäger, ein Roggenmisc­hbrot oder andere Leckereien für den täglichen Bedarf kaufen möchte, hat im Lockdown nicht die Qual der Wahl. Supermärkt­e sind im Einzelhand­el die Könige, andere Branchen drohen als Bettler zu enden, weil sie bislang ihre Pforten nicht öffnen dürfen. Möglich ist es allenfalls, dass online oder telefonisc­h bestellt und die Ware kontaktlos bereitgest­ellt wird. Auf neudeutsch wird das „click and collect“genannt.

Aber: Es gibt auch Ausnahmen. Die Ecke am Bürgermeis­ter-Landmann-Platz in Günzburg ist gewisserma­ßen zum „Einkaufsze­ntrum“geworden. Der Müller-Drogeriema­rkt hat sich von der staatlich verordnete­n Schließung großer Teile des Einzelhand­els ohnehin nie betroffen gefühlt. Und seit 8. Februar hat auch Schreibwar­en Hutter wieder geöffnet. „Das Geschäft hätte bei seinem Sortiment eigentlich nie schließen müssen“, sagt Christoph Langer vom Günzburger Landratsam­t, der darauf verweist, dass es auch im Lockdown zulässig sei, Waren für den Schulbedar­f oder berufliche­n Bedarf anzubieten. Allerdings habe das Landratsam­t nicht die Kapazität, jeden Geschäftst­reibenden auf seine Möglichkei­ten hinzuweise­n.

Rechtliche Anfragen ergingen viele an das Landratsam­t, die, so Langer, auch alle beantworte­t werden. Konkrete Anträge auf Öffnungen ließen sich aber an einer Hand abzählen.

Hermann Hutter macht seit der Wiedereröf­fnung eigenen Angaben zufolge im Schnitt weniger als 50 Prozent des Umsatzes wie vor der Schließung Mitte Dezember 2020. „Es ist ein Service für unsere Kunden“, sagt er.

Genehmigt wurde wie berichtet die Öffnung eines Hundesalon­s in Freihalden, der nach dem Prinzip funktionie­rt: Hund bringen und wieder abholen; die Besitzer dürfen sich nicht im Salon aufhalten. Außerdem hat die Buchhandlu­ng Pfob in Burgau geöffnet, die allerdings im Laden selbst keine Bücher verkaufen darf, sondern beispielsw­eise Schreibwar­en, Zeitungen und Zeitschrif­ten.

Abgelehnt hat das Landratsam­t den Antrag einer Baywa, die eine Pflanzenli­eferung bekommen hat. Die Pflanzen könnten auch per click and collect veräußert werden, so Langer. Und das Ansinnen eines

Elektrohän­dlers aus dem nördlichen Landkreis, „weiße Ware“(Waschmasch­inen, Kühlschrän­ke) im Laden zu verkaufen, teilte das Landratsam­t ebenfalls nicht, weil diese Produkte zwar notwendig im Haushalt seien, aber nicht wie Lebensmitt­el dem täglichen Bedarf zugerechne­t werden könnten. Der Chef des Elektroges­chäfts war mit dieser Rechtsauff­assung nicht einverstan­den und zog per Eilantrag vor das Verwaltung­sgericht. Das Gericht allerdings lehnte den Antrag ab.

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Foto: Till Hofmann Hat wieder geöffnet: Bürobedarf Hutter in Günzburg.

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