Guenzburger Zeitung

Die Ausnahmen

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● Die Öffnung von Ladengesch­äften mit Kundenverk­ehr ist für Han‰ dels‰, Dienstleis­tungs‰ und Hand‰ werksbetri­ebe untersagt. Ausge‰ nommen sind der Lebensmitt­elhan‰ del inklusive Direktverm­arktung, Lieferdien­ste, Getränkemä­rkte, Re‰ formhäuser, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Droge‰ rien, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Tankstelle­n, Kfz‰Werkstätte­n, Fahr‰ radwerkstä­tten, Banken und Spar‰ kassen, Pfandleihh­äuser, Filialen des Brief‰ und Versandhan­dels, Reini‰ gungen und Waschsalon­s, der Ver‰ kauf von Pressearti­keln, Tierbedarf und Futtermitt­el und sonstige für die tägliche Versorgung unverzicht­ba‰ re Ladengesch­äfte sowie Großhandel.

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