Die Ausnahmen
● Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist für Han dels, Dienstleistungs und Hand werksbetriebe untersagt. Ausge nommen sind der Lebensmittelhan del inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Re formhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Droge rien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, KfzWerkstätten, Fahr radwerkstätten, Banken und Spar kassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief und Versandhandels, Reini gungen und Waschsalons, der Ver kauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtba re Ladengeschäfte sowie Großhandel.