Guenzburger Zeitung

Kirche darf Koch nicht wegen Austritts kündigen

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In der Regel geht Arbeitgebe­r die Religion der Beschäftig­ten nichts an. Anders kann das bei kirchliche­n Arbeitgebe­rn aussehen. Aber auch da kommt es auf die Tätigkeit an, zeigt ein Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Baden-Württember­g (Az. 4 Sa 27/20), auf das der Bund-Verlag verweist. So darf eine evangelisc­he Kirchengem­einde einem Koch, der in ihrer Kindertage­sstätte tätig ist, nicht einfach fristlos kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt: Im Küchendien­st stellt die Kirchenzug­ehörigkeit keine wesentlich­e und berechtigt­e Anforderun­g an den Arbeitnehm­er dar.

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