Kirche darf Koch nicht wegen Austritts kündigen
In der Regel geht Arbeitgeber die Religion der Beschäftigten nichts an. Anders kann das bei kirchlichen Arbeitgebern aussehen. Aber auch da kommt es auf die Tätigkeit an, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 4 Sa 27/20), auf das der Bund-Verlag verweist. So darf eine evangelische Kirchengemeinde einem Koch, der in ihrer Kindertagesstätte tätig ist, nicht einfach fristlos kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt: Im Küchendienst stellt die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar.