Die Rebellen von Bibertal mussten klein beigeben
Weder bei der Gebietsreform noch beim Bau des Atomkraftwerks konnten die Bürger ihre Anliegen durchsetzen
Landkreis Die Gemeinde Bibertal ist ein Kunstprodukt. Geschaffen wurde sie 1976 im Zuge der bayerischen Gebietsreform, die Bruno Merk, der ehemalige Günzburger Landrat, als späterer bayerischer Innenminister maßgeblich verantwortete. Nicht alle in der damals sogenannten Einheitsgemeinde Bibertal waren begeistert.
Zahlreiche Bürger einiger Ortsteile waren im Februar 1981 bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen. Das Ziel der juristischen Bemühungen: den Anschluss
an die Nachbargemeinde Pfaffenhofen im Landkreis NeuUlm zu erreichen.
Besonders rebellisch waren seinerzeit die Bürger in Hetschwang. Mit ihrem Widerstand gegen die Eingliederung in die neue Gemeinde Bibertal sorgten sie bayernweit für Aufmerksamkeit. Aber auch die Einwohner in Ettlishofen und Silheim hatten mobil gemacht.
In ihrer Mehrzahl hatten sie nicht nur die erste Bibertaler Gemeinderatswahl boykottiert. Die Ettlishofer zogen im Februar 1981 vor den
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die Silheimer vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Auf juristischem Weg wollten sie den Austritt aus der Gemeinde Bibertal erreichen. Der damalige Bürgermeister Hans Joas (CSU) führte eine Fülle von Argumenten pro Bibertal ins Feld. Sein Amtskollege, der Pfaffenhofer Bürgermeister Erwin Bürzle, tat im Gegenzug alles, um die Bibertal-Rebellen in seinen Gemeindebereich zu holen.
Es kam wie so oft. Der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in
München zog sich ebenso hin wie die Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts Augsburg.
Der Rest ist Geschichte. Am Ende blieb die Gemeinde Bibertal so bestehen, wie Bruno Merk sich das ausgedacht hatte und wie sie heute noch verfasst ist.
Juristisch erfolglos blieben im Februar 1981 auch die Bemühungen der Anti-Atomkraft-Bewegung. Sie hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklagt, weil in Block C des Atomkraftwerks Gundremmingen ein Druckbehälter eingebaut werden sollte, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorgelegen hätte.
Die Richter argumentierten damals spitzfindig. Momentan würden in Gundremmingen nur die Einzelteile des Druckbehälters zusammengeschweißt. Das sei auch ohne atomrechtliche Genehmigung statthaft. Dass der Druckbehälter im Atomkraftwerk eingebaut würde, könne aus diesen Arbeiten nicht zwingend abgeleitet werden.
Der Behälter wurde später natürlich eingebaut. (kai)