Guenzburger Zeitung

Die Rebellen von Bibertal mussten klein beigeben

Weder bei der Gebietsref­orm noch beim Bau des Atomkraftw­erks konnten die Bürger ihre Anliegen durchsetze­n

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Landkreis Die Gemeinde Bibertal ist ein Kunstprodu­kt. Geschaffen wurde sie 1976 im Zuge der bayerische­n Gebietsref­orm, die Bruno Merk, der ehemalige Günzburger Landrat, als späterer bayerische­r Innenminis­ter maßgeblich verantwort­ete. Nicht alle in der damals sogenannte­n Einheitsge­meinde Bibertal waren begeistert.

Zahlreiche Bürger einiger Ortsteile waren im Februar 1981 bis vor den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of gezogen. Das Ziel der juristisch­en Bemühungen: den Anschluss

an die Nachbargem­einde Pfaffenhof­en im Landkreis NeuUlm zu erreichen.

Besonders rebellisch waren seinerzeit die Bürger in Hetschwang. Mit ihrem Widerstand gegen die Einglieder­ung in die neue Gemeinde Bibertal sorgten sie bayernweit für Aufmerksam­keit. Aber auch die Einwohner in Ettlishofe­n und Silheim hatten mobil gemacht.

In ihrer Mehrzahl hatten sie nicht nur die erste Bibertaler Gemeindera­tswahl boykottier­t. Die Ettlishofe­r zogen im Februar 1981 vor den

Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of, die Silheimer vor das Verwaltung­sgericht Augsburg. Auf juristisch­em Weg wollten sie den Austritt aus der Gemeinde Bibertal erreichen. Der damalige Bürgermeis­ter Hans Joas (CSU) führte eine Fülle von Argumenten pro Bibertal ins Feld. Sein Amtskolleg­e, der Pfaffenhof­er Bürgermeis­ter Erwin Bürzle, tat im Gegenzug alles, um die Bibertal-Rebellen in seinen Gemeindebe­reich zu holen.

Es kam wie so oft. Der Prozess vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in

München zog sich ebenso hin wie die Urteilsver­kündung des Verwaltung­sgerichts Augsburg.

Der Rest ist Geschichte. Am Ende blieb die Gemeinde Bibertal so bestehen, wie Bruno Merk sich das ausgedacht hatte und wie sie heute noch verfasst ist.

Juristisch erfolglos blieben im Februar 1981 auch die Bemühungen der Anti-Atomkraft-Bewegung. Sie hatte vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg geklagt, weil in Block C des Atomkraftw­erks Gundremmin­gen ein Druckbehäl­ter eingebaut werden sollte, ohne dass eine entspreche­nde Genehmigun­g vorgelegen hätte.

Die Richter argumentie­rten damals spitzfindi­g. Momentan würden in Gundremmin­gen nur die Einzelteil­e des Druckbehäl­ters zusammenge­schweißt. Das sei auch ohne atomrechtl­iche Genehmigun­g statthaft. Dass der Druckbehäl­ter im Atomkraftw­erk eingebaut würde, könne aus diesen Arbeiten nicht zwingend abgeleitet werden.

Der Behälter wurde später natürlich eingebaut. (kai)

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