Freiheit der Kunst vor Gericht
München Der weltberühmte deutsche Konzert- und Opernsänger Christian Gerhaher, 51, geht als ein Kopf des Aktionsbündnisses „Aufstehen für die Kunst“davon aus, dass es nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März noch keine Lockerungen der Corona-Verordnungen für kulturelle Veranstaltungen gibt und er deshalb vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen wird. Der Münchner Hochschulprofessor will prüfen lassen, ob das Grundgesetz, in dem die Freiheit der Kunst festgeschrieben ist, nicht zwingend verlangt, dass bei schrittweiser Aufhebung des Lockdowns parallel auch Kulturveranstaltungen zu berücksichtigen sind. Lesen Sie das Interview im Feuilleton.