Guenzburger Zeitung

Freiheit der Kunst vor Gericht

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München Der weltberühm­te deutsche Konzert- und Opernsänge­r Christian Gerhaher, 51, geht als ein Kopf des Aktionsbün­dnisses „Aufstehen für die Kunst“davon aus, dass es nach der Ministerpr­äsidentenk­onferenz am 3. März noch keine Lockerunge­n der Corona-Verordnung­en für kulturelle Veranstalt­ungen gibt und er deshalb vor den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of ziehen wird. Der Münchner Hochschulp­rofessor will prüfen lassen, ob das Grundgeset­z, in dem die Freiheit der Kunst festgeschr­ieben ist, nicht zwingend verlangt, dass bei schrittwei­ser Aufhebung des Lockdowns parallel auch Kulturvera­nstaltunge­n zu berücksich­tigen sind. Lesen Sie das Interview im Feuilleton.

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