Guenzburger Zeitung

Einzelhand­el kassiert Abfuhr

Gericht lehnt Eilantrag von Modehändle­r ab

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München Der bayerische Einzelhand­el ist mit einem Eilantrag gegen die Schließung von Geschäften gescheiter­t. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of lehnte den Eilantrag eines Modehändle­rs ab. Der Normenkont­rollantrag war vom Handelsver­band Bayern unterstütz­t worden. Der Modehändle­r hatte unter anderem eine Ungleichbe­handlung des Textilhand­els gegenüber anderen Betrieben wie Lebensmitt­elhandel, Sanitätshä­usern, Waschsalon­s und Friseuren kritisiert, die offen sind oder bald öffnen dürfen. Die Regeln seien unverhältn­ismäßig.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of sah dies anders: Die Ungleichbe­handlung verschiede­ner Betriebe sei „nicht sachwidrig“, heißt es in der Entscheidu­ng. „Soweit der Einzelhand­el der Versorgung der Bevölkerun­g mit Waren des täglichen Bedarfs dient, unterschei­det er sich von Einzelhand­elsbetrieb­en, deren Sortiment schwerpunk­tmäßig nicht auf solche Güter ausgericht­et ist.“Zudem befand das Gericht, dass die Folgen einer Außerkraft­setzung der Schließung wegen möglicher neuer Infektions­ketten schwerer ins Gewicht fallen würden, als die Schließung beizubehal­ten. Der Handelsver­band Bayern kritisiert­e die Entscheidu­ng.

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