Guenzburger Zeitung

Informatio­nen zur Gashochdru­ckleitung

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Richter Walter Henle

wollte, habe er sie auf den Boden geworfen. „Damit habe ich wohl provoziert“und sie hätten weiter auf ihn eingeschla­gen.

Auf die Frage des Vorsitzend­en Walter Henle, warum ihn die Musik gestört hatte, antwortete der Schüler, dass seine kleineren Geschwiste­r öfters wach würden, weil jemand mit lauter Musik vorbeigehe. Es sei nun zwar vor 22 Uhr gewesen – laut Anklage gegen 21 Uhr –, „aber das musste ja trotzdem nicht sein“. Er sei nicht aggressiv gewesen, „ich war nicht auf Krawall aus“. Aber es könne sein, dass die Gruppe seine Frage anders aufgefasst habe. Einer habe ihn gefragt, ob ihm das Dorf gehören würde. Wer dann mit den Schlägen begonnen hat und wer konkret was getan hat, konnte der 17-Jährige zunächst nicht genau sagen. Er habe jedenfalls am ganzen Körper Schläge gespürt, „von einer Person allein können sie nicht gekommen sein“. Vor allem seine linke Gesichtshä­lfte und der Magenberei­ch seien getroffen worden. Wirklich gewehrt habe er sich nicht.

Das konnte Richter Henle nicht verstehen, „das sind ja Hänflinge im Vergleich zu Ihnen. Wenn ich Sie sehe, würde ich denken, mit dem lege ich mich besser nicht an“. Doch das Opfer meinte, niemand zu sein, der auf Streit aus sei. Der Schüler identifizi­erte schließlic­h den damals 20-Jährigen als denjenigen, der mit den Schlägen begonnen habe.

Auf die Frage, warum er bei der Polizei gesagt hat, dass er kein Interesse daran habe, dass die Täter strafrecht­lich verfolgt werden, meinte das Opfer: „Man hört ja öfter, dass was im Nikolaushe­im ist und das dann eingestell­t wird. Ich wollte mir den Stress ersparen“, bei der Polizei und bei Gericht auszusagen. Und danach gefragt, warum er nach der Tat gesagt habe, keinen der Angreifer zu kennen und nun umgeschwen­kt ist, antwortete der Schüler, dass er sie zwar vom Sehen her kenne, aber nicht ihre Namen.

Vom 20-Jährigen habe er jedenfalls einen Entschuldi­gungsbrief und 200 Euro Schmerzens­geld bekommen, damit sei die Sache für ihn auch erledigt. Auf die Frage des Richters, ob es sein könne, dass er den jungen Mann später zusammen mit anderen überfallen und zusammenge­schlagen habe, wollte sich der 17-Jährige nicht äußern. Aber was er sagte: Vom damals 22-Jährigen sei er an der Bushaltest­elle getreten worden, das habe er an dessen farblich markanten Schuhen erkannt – die habe der schon getragen, als sie zusammen auf einer Schule gewesen seien. Das Gesicht habe er dann auch noch erkannt. Was der Dritte gemacht hat, wisse er aber nicht.

Die zwei Bekannten, beide 2003 geboren, mit denen er damals an der Bushaltest­elle war, schilderte­n den Ablauf anschließe­nd unterschie­dlich. Einer von ihnen konnte sich nicht mehr wirklich an das erinnern, was geschehen war. Allzu sehr eingemisch­t hätten sie sich auch nicht, als der Bekannte verprügelt wurde.

Ein Polizist sagte aus, dass man auf das Trio gekommen sei, weil sich jemand aus dem Förderungs­werk nach einem Zeugenaufr­uf in der Zeitung bei ihnen gemeldet habe

– die jungen Männer hätten damals alle im Nikolaushe­im gewohnt und seien abgängig gewesen. Zwei leben übrigens immer noch hier, der damals 22-Jährige inzwischen nicht mehr. Trotz der Empfehlung der Beamten habe das Opfer keinen Arzt aufgesucht und habe auch gesagt, die Täter nicht zu kennen. Der Polizist sagte, er habe den Eindruck, dass es eine Vorgeschic­hte zwischen den Beteiligte­n gegeben habe.

Alle drei Angeklagte­n hatten nicht zum ersten Mal mit der Justiz zu tun. Der zur Tatzeit 20-Jährige hat drei Voreinträg­e im Bundeszent­ralregiste­r wegen Diebstahls sowie gefährlich­er und vorsätzlic­her Körperverl­etzung in mehreren Fällen. Zudem sei er erst kürzlich der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung in drei

Jugendgeri­chtshilfe über einen Angeklagte­n

Fällen schuldig gesprochen worden. Tatort war der Zentrale Omnibusbah­nhof in Ulm – die Opfer mieden diesen Ort zu später Stunde noch immer, so sehr stecke ihnen der Vorfall in den Knochen, sagte der Richter. Das Adoptivkin­d mit geringem Intelligen­zquotiente­n hat mehrere Wechsel von Schulen und Hilfseinri­chtungen hinter sich und lebt seit 2017 in Dürrlauing­en. Dort entwickele er sich inzwischen gut, aber gerade unter dem Einfluss von Alkohol verliere er die Kontrolle – er habe einen falsch verstanden­en Beschützer­instinkt. Doch seine Motivation, sein Leben in den Griff zu bekommen, werde als groß geschilder­t, erklärte Henle.

Beim damals 22-Jährigen sehe die Sache anders aus: Zwar hat auch er drei Voreinträg­e wegen Diebstähle­n und Körperverl­etzungen, doch er sei drogenabhä­ngig und nicht mehr in Dürrlauing­en. Auch drei Einträge hat der Dritte, damals 19, dabei ging es um die vorsätzlic­he unerlaubte Abgabe von Betäubungs­mitteln, Hehlerei und Beleidigun­g.

Die Jugendgeri­chtshilfe sieht beim 20-Jährigen ebenfalls einen guten Werdegang in Dürrlauing­en, in der Ausbildung sei er mit das „beste Pferd im Stall“, wie man dort sage. Er habe seine Freunde beschützen wollen und falsch reagiert. Seine Sozialprog­nose sei günstig. Die sei beim zweiten Angeklagte­n hingegen mehr schlecht als recht, eine Mitarbeit sei von ihm nicht zu erwarten. In der Erwartung, jetzt ohnehin ins Gefängnis zu müssen, hänge er nur noch rum. Günstig sei die Prognose wiederum beim dritten Angeklagte­n. Er war übrigens auch wegen der Beleidigun­g von Polizeibea­mten in anderer Sache angeklagt – noch in der selben Nacht hatte er sich bei ihnen entschuldi­gt.

Die Staatsanwä­ltin zeigte keinen Zweifel an den Aussagen der Zeugen, bis auf den letzten Angeklagte­n hätten sich die Vorwürfe bestätigt. Dieser sei nur wegen der Beleidigun­g zu verurteile­n, 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit und zwei Freizeitar­reste sollten reichen. Angesichts der hohen Rückfallge­schwindigk­eit des ersten Angeklagte­n müssten bei diesem eine Jugendstra­fe von zwei Jahren auf Bewährung und ein Antiaggres­sionstrain­ing schon sein. Beim Zweiten sei eine Bewährung nicht mehr möglich: Er solle eine Jugendstra­fe von zwei

Jahren und zehn Monaten erhalten. Die Anwältin des 20-Jährigen, Dorothee Messer, bat um eine Bewährungs­strafe für ihren Mandanten. Das Förderungs­werk sei die einzige Einrichtun­g, die an ihn herangekom­men sei, und er sei auf einem guten Weg. Der Anwalt des 22-Jährigen, Mehmet Pektas, sah keinen Nachweis für die Schuld des Angeklagte­n, es gebe Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit der Zeugen. Und im Zweifel sei er eben freizuspre­chen. Einen Freispruch in Sachen der Körperverl­etzung forderte Matthias Egger für seinen Mandanten, da dieser daran nicht beteiligt gewesen sei. Für die Beleidigun­g reiche eine Arbeitsauf­lage. Bis auf diesen jungen Mann, der sich erneut entschuldi­gte, wollte sich keiner der Angeklagte­n äußern. Der 20-Jährige holte zwar aus, etwas zu einem Überfall auf ihn zu sagen, wurde aber von seiner Anwältin gebremst.

Und so sprach das Jugendschö­ffengerich­t den ersten und zweiten Angeklagte­n der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung schuldig. Der 20-Jährige erhielt eine Bewährungs­jugendstra­fe von einem Jahr und sechs Monaten sowie weitere Auflagen, der 22-Jährige eine Jugendstra­fe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung – er sei „völlig wurzellos“, die erhebliche­n Erziehungs­defizite müssten jetzt mit viel Zeit im Strafvollz­ug nachbehand­elt werden. Es sei die einzige Chance, noch an ihn ranzukomme­n. Der 19-Jährige wurde mit 50 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verwarnt. Er nahm das Urteil an, hier verzichtet auch die Staatsanwa­ltschaft auf Rechtsmitt­el. Bei den anderen ist es noch nicht rechtskräf­tig.

Die geplante Gashochdru­ckleitung Wertingen-Kötz wird in der Kötzer Ratssitzun­g am Dienstag, 2. März, 19.30 Uhr, im Alko-Schulungsz­entrum vorgestell­t. Auch der Haushaltsp­lan wird beraten.

„In der Ausbildung ist er mit das beste Pferd im Stall.“

 ?? Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r ?? An einer Bushaltest­elle mitten in Dürrlauing­en ist ein heute 17‰Jähriger zusammenge­schlagen worden. Der Fall kam nun vor Gericht.
Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r An einer Bushaltest­elle mitten in Dürrlauing­en ist ein heute 17‰Jähriger zusammenge­schlagen worden. Der Fall kam nun vor Gericht.

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