Guenzburger Zeitung

Neue Regeln gegen dubiose Politikerd­eals

CSU-Fraktion einigt sich auf ein schärferes Abgeordnet­engesetz. Aber reicht das?

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München Nach langen und kontrovers­en Diskussion­en hat sich die CSU-Fraktion bei ihrer Klausur in München auf einen Kompromiss für ein verschärft­es Abgeordnet­engesetz geeinigt. Die Fraktion zieht damit weitere Konsequenz­en aus der Affäre um die dubiose Vermittlun­g von Maskenkäuf­en der Staatsregi­erung durch CSU-Politiker. Der Entwurf für die Gesetzesno­velle, auf die sich die Abgeordnet­en einigten, ist aber noch nicht mit dem Koalitions­partner Freie Wähler abgestimmt.

Unter anderem sehen die CSUPläne vor, dass die Abgeordnet­en ihre Einkünfte aus Nebentätig­keiten künftig ab dem ersten Euro exakt veröffentl­ichen müssen, Beteiligun­gen an Kapital- oder Personenge­sellschaft­en sollen ab fünf Prozent offengeleg­t werden. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir diesen guten und tragfähige­n Kompromiss gefunden haben, mit dem wir jetzt in die Abstimmung mit den anderen Fraktionen gehen“, sagte Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer. „Unser Ziel, mit maximaler Transparen­z und der Verhinderu­ng von Interessen­kollisione­n Vertrauen zurückzuge­winnen, kann so funktionie­ren.“

Nebentätig­keiten sollen dem Entwurf zufolge zwar nicht generell verboten werden. Untersagt werden sollen jedoch bezahlte Lobbytätig­keiten für Dritte bei Staatsregi­erung, Landtag und weiteren Behörden. Die kommunale Ebene bleibe davon aber ausdrückli­ch ausgenomme­n. Auch der Verkauf und die Vermittlun­g von Immobilien, Waren und Dienstleis­tungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaate­s und den Gesellscha­ften, die mehrheitli­ch im Eigentum des Freistaate­s stehen, sollen verboten werden. Wie die Freien Wähler den Entwurf im Detail bewerten, war zunächst noch offen. Bisher haben diese sich aber immer für noch strengere Regelungen ausgesproc­hen.

Fraktionsc­hef Florian Streibl betonte, dass schon der bloße Anschein der Ausnutzung des Mandates vermieden werden müsse. „Oberhalb einer Bagatellgr­enze eines Jahresumsa­tzes von beispielsw­eise maximal 50000 Euro sollen sich Abgeordnet­e künftig an keinerlei Verträgen mit Bund, Freistaat oder mit Unternehme­n, an denen Bund oder Freistaat beteiligt sind, oder bei der Anbahnung solcher Verträge beteiligen dürfen.“Aus Sicht des Parlamenta­rischen Geschäftsf­ührers der Freien Wähler, Fabian Mehring, müsse auch die Parteienfi­nanzierung strenger geregelt werden.

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