Endlich wieder ausgehen – aber an Babysitter denken
Eltern sollten für ausreichenden Versicherungsschutz ihres Babysitters sorgen. Die Aktion „Das sichere Haus“nennt dafür die Haftpflichtund die gesetzliche Unfallversicherung. Geht etwas kaputt, sind jugendliche Babysitter meist über die Familienhaftpflicht ihrer eigenen Eltern mitversichert. Ansonsten sollte der Babysitter eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es kann auch sein, dass die Familienhaftpflicht der Eltern, die ihr Kind hüten lassen, beschäftigte Personen einschließt – dafür am besten die Police checken. Ebenso wichtig ist die gesetzliche Unfallversicherung, sollte auf dem Weg zum Job oder beim Aufpassen selbst ein Unfall passieren.