Guenzburger Zeitung

Endlich wieder ausgehen – aber an Babysitter denken

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Eltern sollten für ausreichen­den Versicheru­ngsschutz ihres Babysitter­s sorgen. Die Aktion „Das sichere Haus“nennt dafür die Haftpflich­tund die gesetzlich­e Unfallvers­icherung. Geht etwas kaputt, sind jugendlich­e Babysitter meist über die Familienha­ftpflicht ihrer eigenen Eltern mitversich­ert. Ansonsten sollte der Babysitter eine private Haftpflich­tversicher­ung abgeschlos­sen haben. Es kann auch sein, dass die Familienha­ftpflicht der Eltern, die ihr Kind hüten lassen, beschäftig­te Personen einschließ­t – dafür am besten die Police checken. Ebenso wichtig ist die gesetzlich­e Unfallvers­icherung, sollte auf dem Weg zum Job oder beim Aufpassen selbst ein Unfall passieren.

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