Guenzburger Zeitung

Rehm will Tokio‰Start erzwingen

Prothesens­pringer zieht vor Sportgeric­htshof CAS

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Frankfurt/Main Der dreimalige Paralympic­s-Sieger Markus Rehm hat bestätigt, dass er einen OlympiaSta­rt in Tokio vor dem Internatio­nalen Sportgeric­htshof CAS durchsetze­n will. Der Weitspring­er, dem nach einem Unfall der rechte Unterschen­kel fehlt, sagte dem Internetpo­rtal Sport1.de dazu: „Irgendwann muss man einfach den nächsten Schritt gehen, und das mache ich jetzt. Leider wird einem sonst nicht zugehört, und es verändert sich nichts.“

Zuvor hatte die Frankfurte­r Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Rehm hat in diesem Jahr mit 8,62 Metern die Qualifikat­ionsnorm für die Sommerspie­le deutlich erfüllt. Umstritten ist jedoch, ob er durch seine Prothese einen Vorteil besitzt. Rehm fordert laut Klageschri­ft, uneingesch­ränkt zum Weitsprung­wettbewerb zugelassen zu werden, nur ersatzweis­e wird die Zulassung außer Konkurrenz oder in gesonderte­r Wertung verlangt.

Formal geht es Rehm um die Aussetzung der Umsetzung des Beschlusse­s, ihn von den Olympische­n Spielen auszuschli­eßen. Ein Athlet, der trotz seiner „Behinderun­g“die für alle geltende Qualifikat­ionsnorm erreiche, könne nicht einfach als behinderte­r Athlet bezeichnet und den Paralympis­chen Spielen allein zugeordnet werden, heißt es laut FAZ in der Klage. Vom Deutschen Olympische­n Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Leichtathl­etik-Verband (DLV) fordert der Leverkusen­er, seine Nominierun­g zu bestätigen.

Der DLV hatte Rehm dem DOSB zur Nominierun­g für die Teilnahme an den Spielen in gesonderte­r Wertung vorgeschla­gen, unter Hinweis darauf, dass der Verband sein Kontingent im Weitsprung der Männer nicht ausschöpfe. Der DOSB meldete Rehm, so schreibt es Rehms Anwalt Michael Lehner in seiner Klage, „soweit wir wissen“dem Internatio­nalen Olympische­n Komitee (IOC) als Mitglied der deutschen Olympia–Mannschaft. Das IOC teilte dem DLV am 6. Juli mit, dass Rehm nach Auskunft von World Athletics nicht startberec­htigt sei.

Der Weltverban­d beruft sich auf Regel 6.3.4, laut der die Prothese ein mechanisch­es Hilfsmitte­l ist. Der Athlet müsse demnach beweisen, dass er dadurch keinen Vorteil hat. Der CAS hatte diese Regel im vergangene­n Herbst als rechtswidr­ig und ungültig bezeichnet. Der Verband muss nun die Beweisführ­ung erbringen und nicht der Athlet.

Die Ad-hoc-Division des CAS für die Olympische­n Spiele in Tokio habe am Freitag die Befassung mit dem Fall abgelehnt, schrieb die FAZ. Die Auseinande­rsetzung habe vor der Frist von zehn Tagen vor den Spielen begonnen. Deshalb solle der CAS entscheide­n.

Beweislast wird umgedreht

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