Digitale Teilnahme an Sitzungen soll möglich sein
In Folge der Corona-Pandemie haben sich in Deutschland Hybridsitzungen, also parlamentarische Präsenzsitzungen mit der Möglichkeit auf eine digitale Teilnahme, als gute Lösung erwiesen, findet die Leipheimer UWG. Daher habe der Freistaat die Gemeindeordnung angepasst, sodass nun auch bei besonderen Gründen eine digitale Teilnahme eines Ratsmitglieds möglich ist. Ein Antrag der UWGFraktion liege den Stadträtinnen und Stadträten an diesem Mittwoch bei der Sitzung in Leipheim zur Abstimmung vor. Laut dem Informationsschreiben des Ministeriums sei aufgrund der Änderung des Entscheidungsablaufes eine Zweidrittel-Mehrheit für die Umsetzung nötig. Über die Pandemie hinaus biete die Hybridsitzung nicht nur in Quarantäne befindlichen Ratsmitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme, sondern auch denjenigen, die aus beruflichen Gründen nicht präsent sein können. Die neue Flexibilität in der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf werde befristet als Probelauf bis 31. Dezember beantragt. Die Präsenzpflicht bleibe, was den Schritt zum digitalen Vorreiter der kommunalen Parlamente im Landkreis begünstigen dürfte. So bleibe zu hoffen, dass die Heimatstadt des digitalen Gründerzentrums auch kommunalpolitisch digital gründe, so die Mitteilung.