Virus-Ausbruch im Landkreis Dillingen: Diese Maßnahmen gelten jetzt
20.000 Tiere mussten getötet werden, nachdem in einem Stall in der Gemeinde Ziertheim die Geflügelpest ausgebrochen war. Nun gelten weitere Schutzmaßnahmen.
So etwas hat es im Landkreis Dillingen noch nicht gegeben: In einem Stall im Gemeindegebiet Ziertheim ist vor wenigen Tagen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – sogenannte Geflügelpest – nachgewiesen worden. Der komplette Bestand, 20.000 Tiere, mussten daraufhin getötet werden. Nun gelten weitere Schutzmaßnahmen. Diese wurden per Allgemeinverfügung vom Landratsamt erlassen. Unter anderem wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Auch Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sind in Kraft getreten.
Um den betroffenen Stall wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, teilt das Landratsamt mit.
Insgesamt gelten 22 verschiedene Maßnahmen. Wie Thomas Strehler, Abteilungsleiter für Kommunales, Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt, auf Nachfrage erklärt, betreffen diese Maßnahmen ausschließlich Geflügelhalter. Die Anzahl der gehaltenen Tiere spiele dabei jedoch keine Rolle. Die Schutzzone gelte für 21 Tage, danach gehe sie in der Überwachungszone auf, die 30 Tage bestehen bleibe. Strehler hofft, dass in dieser Zeit nicht noch mehr Tiere mit dem Virus gefunden werden.
Das Veterinäramt führt für die in der Schutzzone gelegenen Geflügelbestände Dokumentenkontrollen, eine Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen sowie klinische Untersuchungen durch und kann serologische oder virologische Untersuchungen anordnen. In der Überwachungszone werden diese Kontrollen und Untersuchungen stichprobenartig durchgeführt.
Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde für beide Zonen als Seuchenbekämpfungsmaßnahme unter anderem angeordnet, dass tierhaltende Betriebe dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede
Änderung anzuzeigen haben. In der Schutzzone dürfen gehaltene Vögel auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, nicht befördert werden. Gleiches gilt für Eier oder Körper von Vögeln. Ebenso ist dort die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel verboten.
Sowohl für die Schutzzone als auch für die Überwachungszone wurde neben weiteren Bestimmungen festgelegt, dass bestimmte Tiere und Erzeugnisse nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. In beiden Zonen gilt des Weiteren, dass gehaltene Vögel mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen
Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten sind.
Für manche Maßnahmen kann die Veterinärbehörde laut Landratsamt unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen genehmigen. Das gilt beispielsweise für das Verbringen von Geflügel, Legehennen, Eintagsküken, Bruteiern, Konsumeiern, frischem Geflügelfleisch oder Fleischerzeugnissen oder tierischen Nebenprodukten.
Wie Strehler ausführt, gab es einen Fall dieser Größenordnung im Landkreis noch nie zuvor. Für das Veterinäramt bedeute das eine enorme Arbeitsbelastung. Grundsätzlich sei man auf solche Dinge vorbereitet. Es gebe konkrete
Für manche Maßnahmen können Ausnahmen genehmigt werden
Muster, nach denen man vorgehe und man stimme sich mit der Regierung von Schwaben, dem zuständigen Landesamt und dem Ministerium ab. „Man kann das alles schaffen, wenn alle zusammenhalten“, sagt Strehler.
Die Allgemeinverfügung und die von ihr betroffenen Gebiete sowie die detaillierten Bestimmungen, die in der festgelegten Schutz- bzw. Überwachungszone gelten, können im Internet unter www.landkreis-dillingen.de/ Amtsblatt abgerufen werden. Weitere Informationen und Auskünfte können im Veterinäramt des Landratsamts telefonisch unter 09071/51-350 oder per E-Mail unter veterinaer@landratsamt.dillingen.de eingeholt werden. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“verfügbar.