Handlanger von Liebesbetrügern verurteilt
Auf das Konto eines Nigerianers aus dem Landkreis Günzburg flossen Tausende Euro von Love-Scamming-Opfern. Die Neuauflage des Prozesses endet mit einem Urteil.
Der Schaden geht in die Millionen. Immer wieder geraten Menschen in die Fänge skrupelloser Gauner. Sie täuschen den Opfern Liebesbeziehungen vor, die nur im Internet bestehen. Und trotzdem werden an vermeintliche Partner oder Partnerinnen im Ausland Tausende Euro gezahlt, die oft über Kontos von Mittätern laufen. Einer dieser Männer, ein Nigerianer aus dem südlichen Landkreis, musste sich jetzt wegen Geldwäsche vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten. Zumindest theoretisch, denn zum Prozess war er nicht gekommen.
Die Vorgeschichte dieses Verfahrens liegt bereits mehrere Jahre zurück. Der Angeklagte hatte schon 2020 mehrfach Geld von Opfern auf sein Postbank-Konto erhalten, insgesamt laut den Ermittlungen etwas mehr als 14.000
Euro. Diese Beträge wurden abgehoben und an einen Unbekannten namens „Santos“weitergegeben. Es handelte sich um einen angeblichen Bekannten des Nigerianers in Italien, der ihm dort als Flüchtling geholfen haben soll. Doch dahinter steckte ein Liebesbetrüger. Die Verhandlung wegen Geldwäsche bei Richterin Julia Lang wurde 2021, wie berichtet, ausgesetzt, denn Verteidiger Guntram Marx (Krumbach) hatte Ermittlungsmängel beklagt.
Damals waren zwei Frauen als Opfer der Love-Scamming-Betrüger, wie die polizeiliche Bezeichnung lautet, unter anderem bis aus der Pfalz und NordrheinWestfalen als Zeuginnen geladen. Sie hatten vermeintlichen Liebhabern, unter anderem ein angeblicher Syrer, mehrere Zehntausend Euro gezahlt und gerieten dadurch selbst in finanzielle Not. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West verzeichnete 55 solcher Liebesbetrügereien im Jahr 2022 mit einer Schadenssumme von knapp einer Million Euro, davon etwa 55.000 Euro im Landkreis Günzburg, 2023 waren bisher 51 Fälle im Präsidiumsbereich mit zwei Millionen Euro Schaden, davon im Landkreis 500.000 Euro.
Er sei selbst überrascht, wie leicht es den Ganoven offensichtlich gelingt, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, die dann nur aufgrund von Online-Kontakten derart große Geldsummen an völlig Unbekannte zahlten, sagte Rechtsanwalt Marx gegenüber unserer Redaktion.
Im Falle seines Mandanten ging es beim Amtsgericht außer dem Vorwurf der Geldwäsche um einen Betrag von 4100 Euro, den er von einer Frau bekommen hatte, angeblich für ein Paket, das von einem Liebesbetrüger geschickt worden sei. Der Angeklagte hatte im ersten Prozess eingeräumt, dass er sein Konto für den Kumpel zur Verfügung gestellt hatte, angeblich, weil dieser damals keine gültigen Papiere besessen habe. Wegen der Geldwäsche hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Nigerianer einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu 15 Euro erlassen, insgesamt also 1800 Euro. Dagegen wurde Einspruch eingelegt. Zur Neuauflage des Verfahrens kam der Angeklagte nicht. Sein Erscheinen war laut Richterin Lang nicht angeordnet.
Wo sich der Nigerianer derzeit aufhält, ist unklar, mit seinem Anwalt steht er per E-Mail in Kontakt. Der heute 28-jährige Afrikaner hatte im Landkreis eine Ausbildung zur Lagerfachkraft abgeschlossen, ist jetzt aber ohne Job. Wegen des Geständnisses beantragte die Staatsanwältin eine
Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro, 1350 Euro. Eine Höhe, die auch für Verteidiger Marx in Ordnung ging, der namens seines nicht anwesenden Mandanten erklärte, er schließe sich dem Antrag seines Anwalts an. Im Urteil blieb Richterin Lang beim Umfang der Geldstrafe, außerdem muss der Nigerianer an eines der Opfer 4100 Euro zurückzahlen. Sollte der Angeklagte die Summen nicht aufbringen, würde gegen ihn ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, so sein Anwalt, und schlimmstenfalls ein Haftbefehl erfolgen. Die zahlreichen Opfer der Liebesbetrüger bekommen durch die Verurteilung des Handlangers jedoch kein Geld zurück. Nicht umsonst warnt die Polizei immer wieder nachdrücklich vor den Maschen der Internet-Betrüger und rät zur Vorsicht und Zurückhaltung bei der Bekanntgabe persönlicher Daten auf OnlinePlattformen und in sozialen Netzwerken.
Das Verfahren war schon einmal im Günzburger Gericht angesetzt