Winterbach investiert in den Breitbandausbau
Die Gemeinde Winterbach nimmt Geld in die Hand, damit die Glasfaserinstallation in den nächsten zwei Jahren erfolgen kann. Wofür die Holzwinkelgemeinde noch Geld ausgibt.
Als eine der kleinsten Gemeinden im Landkreis Günzburg macht Winterbach in den nächsten Jahren 1,4 Milliarden Euro locker. Den Löwenanteil der Investitionen verschlingt der Ausbau des Glasfasernetzes.
Für das ultraschnelle Internet mit Glasfaserkabel direkt in jeden Haushalt werden allein 2024 circa 615.000 Euro fällig. Die Investition wird jedoch vom Freistaat mit 90 Prozent gefördert, sodass Winterbach im Endeffekt noch etwa 123.000 Euro zahlen wird. Die Glasfaserinstallation soll in den nächsten zwei Jahren erfolgen. Außerdem sind im Etat 350.000 Euro für Grundstückskäufe eingeplant, weitere Ausgaben entfallen auf die Sanierung des Vereinsheimes (60.000 Euro), für eine Rücklage für Kläranlagen-Sanierung (50.000 Euro), Feldwege (10.000 Euro) sowie den Aufbau eines Regionalwerks (50.000 Euro). Dieser Punkt der Tagesordnung wurde nach Informationen von Winterbachs Bürgermeister Reinhard Schieferle jedoch zurückgestellt, weil noch zusätzlicher Informationsbedarf besteht.
Die Holzwinkelgemeinde muss zur Finanzierung der Ausgaben aus ihren Rücklagen, die mit 1,9 Millionen Euro gut gefüllt sind, heuer 440.000 Euro verwenden. Wegen der Grundsteuerreform muss Winterbach im nächsten Jahr seine Hebesätze neu festlegen, damit die Belastungen der Bürger aufkommensneutral erfolgen.
Winterbach passt die Gebühren ihres gemeindlichen zweigruppigen Kindergartens an. Dies sei notwendig, weil die Kosten zwischen den Belegungszeiten zu gering sei und vom Landratsamt Günzburg beanstandet worden, so Bürgermeister Reinhard Schieferle. Die Neuberechnung ergibt eine Senkung der Belegungskosten von drei bis vier Stunden von bisher 145 pro Kind auf 140 Euro, damit dieser Betreuungszeitraum bezahlbar bleibe, heißt es in der Sitzungsvorlage. Für die Zeit bis fünf Stunden steigt die Gebühr von bisher 150 auf 160 Euro und ab 2025 auf 165 Euro, bis sechs Stunden von 155 auf 180 beziehungsweise 190 Euro. Die Gebühren für Kinder unter drei Jahre beträgt künftig 155 Euro (bis drei Stunden) und 160 Euro (bis vier Stunden).
Der Gemeinderat hat außerdem einer geringfügigen Erhöhung des Zuschusses zugunsten der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Landkreis zugestimmt. Diese Stelle arbeitet mit dem Katholischen Verband Soziale Dienste (SKM) zusammen, die seit 1997 in Günzburg eine Wärmestube und eine Beratungsstelle für Obdachlose unterhält. Der jährliche Zuschuss erhöht sich von bisher etwa 28.000 auf 52.500 Euro, was lediglich 0.027 Prozent des Kreishaushaltes entspricht.