Angeklagter postete „Impfung macht frei“
Die Corona-Politik sei wohl der Anlass für diese volksverhetzenden Motive gewesen, die der 34-Jährige auf Facebook teilte. Wie das die Günzburger Richterin sieht.
Es waren übelste Motive, die der 34-Jährige auf seinem Facebook-Account präsentierte. Darunter bearbeitete er Fotos vom Eingang des früheren Konzentrationslagers Auschwitz, von NS-Diktator Adolf Hitler und einem umgestalteten Judenstern. Wegen dieser volksverhetzenden Darstellungen ist der Vater aus dem südlichen Landkreis vor dem Günzburger Amtsgericht gelandet.
In der Verhandlung vor Richterin Julia Lang gab sich der 34-jährige Vater dreier Kinder geläutert. Seine Reaktion auf die staatsanwaltlichen Vorwürfe: „Das hört sich hart an.“Aber er räumte seine Verfehlungen ein: „Ich möchte nichts verheimlichen, geschweige denn verleumden oder verharmlosen“, was er gepostet habe. Darunter: Eine Fotomontage des Eingangs des Konzentrationslagers, in dem Tausende jüdische Menschen umgebracht wurden, bei dem „Impfung macht frei“den Schriftzug „Arbeit macht frei“ersetzte. Oder einen Judenstern, in dem „ungeimpft“statt „Jude“stand, und einen Reichsadler, unter dem „Grünes Reich“stand und der Satz „Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Außerdem hatte der Angeklagte ein Foto des Diktators Hitler mit erhobenem Arm veröffentlicht, dazu den Text „Gratulation, liebe Bundesregierung, deutsche Panzer auf russischem Boden, das hat vor euch nur einer geschafft ...“. Diese Darstellungen erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, so die juristische Einstufung.
Mittlerweile sei alles gelöscht, sagte Verteidiger Gerd Konrad (Thannhausen). Die Covid-Politik der Regierung sei wohl der Anlass für diese Motive gewesen, die laut
Richterin weit über die Meinungsfreiheit hinaus gingen. Die Ermordung von Millionen jüdischer Menschen durch das verbrecherische Nazi-Regime dürfe nicht relativiert oder gar verharmlost werden. Der Angeklagte hatte in jüngeren Jahren, teils noch als Heranwachsender,
schon Ärger mit der Justiz und sechs Vorstrafen kassiert, darunter wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand. Die Staatsanwältin hielt deshalb eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung und eine Geldauflage von 2500 Euro für angemessen, der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe von 3000 Euro.
Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, es werde nicht wieder vorkommen, er sei „nicht der große Nazi“. Der 34-Jährige ist verheiratet und hat drei minderjährige Kinder. Um eine Haftstrafe kam der Mann herum, Richterin Lang hielt eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu 30 Euro, insgesamt 5400 Euro, für ausreichend. Sie stufte den Angeklagten nicht als „typischen Nazi“ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.