Auffälliger Rottweiler hat noch keinen neuen Wesenstest
Der Hundehalter hätte inzwischen nachweisen müssen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv ist. Wie das Ordnungsamt Krumbach weiter vorgeht.
Längst abgelaufen ist die Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer ein Besitzer eines aggressiven Hundes aus einem Stadtteil von Krumbach ein neues Wesensgutachten vorlegen müsste, das belegt, dass das Tier nicht gesteigert aggressiv ist. Der Hund, ein Rottweiler, hatte im März einen anderen Hund in seinem Heimatdorf so schwer verletzt, dass dieser nach einem Aufenthalt in einer Tierklinik starb. Auch der Besitzer des angegriffenen Hundes war verletzt worden. Bereits fast genau ein Jahr zuvor hatte der Rottweiler einen etwa gleich großen
Hund nahe dem Stadtteil angegriffen und eine junge Frau bei dem Vorfall mitverletzt. Zu dem Vorfall hatte es einen Gerichtsprozess wegen Körperverletzung gegeben, bei dem der Hundehalter verurteilt wurde. Beim Ordnungsamt Krumbach als zuständiger Sicherheitsbehörde fragte unsere Redaktion nach, wie im Fall des gefährlichen Hundes weiter vorgegangen wird.
Ordnungsamtsleiter Mathias Vogel erklärte, dass der Hundehalter noch kein neues Wesensgutachten beigebracht habe. Das bisherige, das aus dem Sommer 2023 stammt und von einem Augsburger Gutachter erstellt wurde, hat nach dem neuerlichen
Beißvorfall vom März dieses Jahres keinen Bestand mehr. Mathias Vogel sagte aber, dass man dem Hundehalter schon noch eine gewisse Karenzzeit einräumen müsse. Der Grund: Die Experten, die Hunde und ihr Wesen begutachten dürfen, seien sehr gefragt und ziemlich ausgebucht. Der Hundehalter müsse also die Gelegenheit bekommen, einen freien Termin zu erhalten. Wie lange das Ordnungsamt dem Hundehalter aber eine Übergangsfrist einräumt, dazu wollte sich der Ordnungsamtsleiter nicht äußern.
Solange aber kein neues Gutachten vorliege, so versicherte Vogel, müsse der Hund außerhalb seines befriedeten Wohnbereichs weiterhin einen Beißschutzkorb tragen und an der Leine geführt werden. Die Maulkorbpflicht gelte innerhalb der Bebauung bis etwa 100 Meter um eine Gemeinde herum. Außerhalb gelte weiter Leinenpflicht für den Rottweiler. Sollte der Hundehalter mit seinem Hund auf Passanten oder Tiere außerhalb der Bebauung treffen, so sei der Beißschutzkorb anzulegen, bis die Begegnung mit ausreichendem Abstand vorbei ist. Zu gegebener Zeit werde man seitens des Ordnungsamtes nachfassen, wie es mit dem Wesensgutachten stehe, so Vogel. Je nachdem, wie der Wesenstest ausfalle, gehe der Fall dann zur weiteren Beurteilung ans Veterinäramt des Landkreises.
Der Beißvorfall vom März 2024 liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft.