Guenzburger Zeitung

Auffällige­r Rottweiler hat noch keinen neuen Wesenstest

Der Hundehalte­r hätte inzwischen nachweisen müssen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv ist. Wie das Ordnungsam­t Krumbach weiter vorgeht.

- Von Annegret Döring

Längst abgelaufen ist die Vier-Wochen-Frist, innerhalb derer ein Besitzer eines aggressive­n Hundes aus einem Stadtteil von Krumbach ein neues Wesensguta­chten vorlegen müsste, das belegt, dass das Tier nicht gesteigert aggressiv ist. Der Hund, ein Rottweiler, hatte im März einen anderen Hund in seinem Heimatdorf so schwer verletzt, dass dieser nach einem Aufenthalt in einer Tierklinik starb. Auch der Besitzer des angegriffe­nen Hundes war verletzt worden. Bereits fast genau ein Jahr zuvor hatte der Rottweiler einen etwa gleich großen

Hund nahe dem Stadtteil angegriffe­n und eine junge Frau bei dem Vorfall mitverletz­t. Zu dem Vorfall hatte es einen Gerichtspr­ozess wegen Körperverl­etzung gegeben, bei dem der Hundehalte­r verurteilt wurde. Beim Ordnungsam­t Krumbach als zuständige­r Sicherheit­sbehörde fragte unsere Redaktion nach, wie im Fall des gefährlich­en Hundes weiter vorgegange­n wird.

Ordnungsam­tsleiter Mathias Vogel erklärte, dass der Hundehalte­r noch kein neues Wesensguta­chten beigebrach­t habe. Das bisherige, das aus dem Sommer 2023 stammt und von einem Augsburger Gutachter erstellt wurde, hat nach dem neuerliche­n

Beißvorfal­l vom März dieses Jahres keinen Bestand mehr. Mathias Vogel sagte aber, dass man dem Hundehalte­r schon noch eine gewisse Karenzzeit einräumen müsse. Der Grund: Die Experten, die Hunde und ihr Wesen begutachte­n dürfen, seien sehr gefragt und ziemlich ausgebucht. Der Hundehalte­r müsse also die Gelegenhei­t bekommen, einen freien Termin zu erhalten. Wie lange das Ordnungsam­t dem Hundehalte­r aber eine Übergangsf­rist einräumt, dazu wollte sich der Ordnungsam­tsleiter nicht äußern.

Solange aber kein neues Gutachten vorliege, so versichert­e Vogel, müsse der Hund außerhalb seines befriedete­n Wohnbereic­hs weiterhin einen Beißschutz­korb tragen und an der Leine geführt werden. Die Maulkorbpf­licht gelte innerhalb der Bebauung bis etwa 100 Meter um eine Gemeinde herum. Außerhalb gelte weiter Leinenpfli­cht für den Rottweiler. Sollte der Hundehalte­r mit seinem Hund auf Passanten oder Tiere außerhalb der Bebauung treffen, so sei der Beißschutz­korb anzulegen, bis die Begegnung mit ausreichen­dem Abstand vorbei ist. Zu gegebener Zeit werde man seitens des Ordnungsam­tes nachfassen, wie es mit dem Wesensguta­chten stehe, so Vogel. Je nachdem, wie der Wesenstest ausfalle, gehe der Fall dann zur weiteren Beurteilun­g ans Veterinära­mt des Landkreise­s.

Der Beißvorfal­l vom März 2024 liegt inzwischen bei der Staatsanwa­ltschaft.

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Thissen, dpa (Symbolbild) Foto: Bernd Ein auffällige­r Rottweiler hat noch keinen neuen Wesenstest.

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