Facebook-Mobbing So können Sie sich wehren
Oft bringen ganz einfache Lösungen Lästermäuler zum Schweigen
Früher beschränkte sich Lästerei auf den Schulhof oder die Kantine. Heute darf das ganze Internet mitlesen, wenn Lästermäuler sich über andere auslassen – Facebook und andere soziale Netze machen es möglich. Die MOPO erklärt, wie Sie sich gegen Cyber-Mobbing, den Rufmord im Internet, wehren.
Was ist das Perfide am „Cyber-Mobbing“? Wer andere öffentlich bloßstellen will, findet in Onlineund auf Videoplattformen die ideale Spielwiese. Denn erstens hat der Täter ein viel größeres Publikum als im realen Leben. Zweitens kann er sich hinter einem Tarnnamen verstecken und so – zumindest anfangs – anonym bleiben. Drittens sind die Boshaftigkeiten rund um die Uhr erreichbar.
Erste Schritte gegen Rufmord im Netz: „Zunächst einmal sollte man den Vorfall protokollieren und Beweise wie Screenshots sichern, falls man später Anzeige erstatten möchte“, rät Stefanie Rack, Referentin bei Klicksafe. einer EU-Initiative für Sicherheit im Internet. „Dann
„Unter Jugendlichen ist meist klar, wer hinter den Angriffen steckt.“
Stefanie Rack, Klicksafe.de sollte das Opfer schnellstmöglich versuchen, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen: Kommentare auf der eigenen Facebook-Seite kann man selbst löschen. Videos, Bilder oder ein Nutzerprofil, das der Täter auf den Namen des Opfers angelegt hat, kann man dem Betreiber der Webseite melden.“Bei Facebook und YouTube gibt es dafür automatisierte Funktionen.
Den Täter ansprechen: „Gerade unter Jugendlichen ist meist klar, wer hinter den Angriffen steckt“, so Rack. „Als nächstes sollte sich das Opfer daher direkt an den mutmaßlichen Täter wenden, am besten in Begleitung von Freunden. Das reicht oft schon, um das Mobbing zu beenden.“Der nächste Schritt wäre, den Lehrer oder die Schulleitung einzuschalten. Bringt das nichts, kann man dem Täter eine Abmahnung schicken und ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Anzeige erstatten? „Verleumdung und üble Nachrede sind Straftaten“, erklärt Rack. „Daher kann man bei der Polizei Anzeige erstatten. Vor allem, wenn die Sache eskaliert und etwa Videos aus den privatesten Lebensbereichen veröffentlicht werden.“