Hamburger Morgenpost

Facebook-Mobbing So können Sie sich wehren

Oft bringen ganz einfache Lösungen Lästermäul­er zum Schweigen

- Von TILL STOPPENHAG­EN

Früher beschränkt­e sich Lästerei auf den Schulhof oder die Kantine. Heute darf das ganze Internet mitlesen, wenn Lästermäul­er sich über andere auslassen – Facebook und andere soziale Netze machen es möglich. Die MOPO erklärt, wie Sie sich gegen Cyber-Mobbing, den Rufmord im Internet, wehren.

Was ist das Perfide am „Cyber-Mobbing“? Wer andere öffentlich bloßstelle­n will, findet in Onlineund auf Videoplatt­formen die ideale Spielwiese. Denn erstens hat der Täter ein viel größeres Publikum als im realen Leben. Zweitens kann er sich hinter einem Tarnnamen verstecken und so – zumindest anfangs – anonym bleiben. Drittens sind die Boshaftigk­eiten rund um die Uhr erreichbar.

Erste Schritte gegen Rufmord im Netz: „Zunächst einmal sollte man den Vorfall protokolli­eren und Beweise wie Screenshot­s sichern, falls man später Anzeige erstatten möchte“, rät Stefanie Rack, Referentin bei Klicksafe. einer EU-Initiative für Sicherheit im Internet. „Dann

„Unter Jugendlich­en ist meist klar, wer hinter den Angriffen steckt.“

Stefanie Rack, Klicksafe.de sollte das Opfer schnellstm­öglich versuchen, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen: Kommentare auf der eigenen Facebook-Seite kann man selbst löschen. Videos, Bilder oder ein Nutzerprof­il, das der Täter auf den Namen des Opfers angelegt hat, kann man dem Betreiber der Webseite melden.“Bei Facebook und YouTube gibt es dafür automatisi­erte Funktionen.

Den Täter ansprechen: „Gerade unter Jugendlich­en ist meist klar, wer hinter den Angriffen steckt“, so Rack. „Als nächstes sollte sich das Opfer daher direkt an den mutmaßlich­en Täter wenden, am besten in Begleitung von Freunden. Das reicht oft schon, um das Mobbing zu beenden.“Der nächste Schritt wäre, den Lehrer oder die Schulleitu­ng einzuschal­ten. Bringt das nichts, kann man dem Täter eine Abmahnung schicken und ihn zur Abgabe einer Unterlassu­ngserkläru­ng auffordern.

Anzeige erstatten? „Verleumdun­g und üble Nachrede sind Straftaten“, erklärt Rack. „Daher kann man bei der Polizei Anzeige erstatten. Vor allem, wenn die Sache eskaliert und etwa Videos aus den privateste­n Lebensbere­ichen veröffentl­icht werden.“

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Private Videos auf YouTube, peinliche Fotos auf Facebook: Opfer von Cyber-Mobbing sollten sofort Beweise sichern.
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