Der Richter war ein schlechter Scherz
DFB-Sportgericht entscheidet: Das Phantom-Tor gilt Vorsitzender reißt Kießling-Witz und findet sich lustig
Um 13.01 Uhr verkündete Hans E. Lorenz (62) gestern das, was erwartet wurde. „Dem Einspruch von Hoffenheim wird nicht stattgegeben“, sagte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende. Das Phantomvon Stefan Kießling (29) im Spiel bei der TSG Hoffenheim (2:1) bleibt gültig, es wird kein Wiederholungsspiel geben. Rechtlich vertretbar, moralisch bedenklich. Sogar Lorenz hatte kein gutes Gefühl: „Ich habe für jeden Verständnis, der anderer Meinung ist. Auch wenn einem das Herz bluten mag, hat hier eine Tatsachenentscheidung stattgefunden, die nicht revidierbar ist. Es bleibt kein Raum für eine Spielwiederholung, auch wenn das dem Gerechtigkeitsempfinden nicht unbedingt entsprechen mag. In diesem Fall gibt es nur Verlierer.“
Hoffenheims Anwalt Markus Schütz wollte das Urteil so nicht hinnehmen. „Will der deutsche Fußball wirklich, dass Bundesliga-Spiele durch solche Tore entschieden werden? Das ist mehr als eine falsche Tatsachenentscheidung. Dieses Tor kann weitreichende Folgen bis über die Saison hinaus haben“, meinte der Jurist kühl: „Mit der Anerkennung solcher Phantom-Tore wird das Fußballspiel ad absurdum geführt.“Die Regel im Weltfußball aber sagt: Es gilt die Tatsachenentscheidung! „Die FIFA hat die Tür zugemacht“, sagte der Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner und verriet, dass man auch schlimme Strafen des Weltverbandes zu befürchten gehabt hätte, wenn man sich über die FIFA gestellt hätte. So geriet der Prozess zu einer sinnlosen Farce, die die DFBJuristen zu Phantomrichtern degradierte. Wahrlich nicht lustig.
Aber Lorenz machte daraus angesichts des ernsten Themas eine ziemlich große, fragwürdige Show. Der 62-Jährige entpuppte sich als Witzbold. Als Kießling als Zeuge auf dem schwarzen Stuhl Platz nahm, sagte ihn Lorenz zu ihm: „Jetzt haben Sie ja endlich mal eine Einladung vom DFB erhalten.“Der von Jogi Löw nicht gewollte Stürmer schluckte und parierte den unpassenden Spruch so: „Darauf muss ich jetzt nicht antworten, oder?“
Lorenz („Das sollte ein Scherz sein“) ließ sich aber nicht beirren und witzelte weiter: „Als ich als Junge mit dem Fußball auf dem Land begonnen habe, war es eher die Ausnahme, wenn kein Loch im Netz war.“Zum Urteil fiel dem Juristen Folgendes ein. „Wir haben uns überlegt, Stefan Kießling zu verurteilen, 1000 Mal zu versuchen, den Ball durch dieses Loch im Netz zu köpfen.“Sehr lustig, Herr Richter ... Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts