Hamburger Morgenpost

Der erste Schritt für NPD-Verbot ist getan

Karlsruhe eröffnet Verfahren. Verhandlun­g im März. Neonazis: „Kein Grund zur Hysterie“

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Karlsruhe – Wenn’s um Rassismus und gefährlich­e Vorurteile geht, hat die NPD längst Konkurrenz von AfD und Pegida bekommen. Bei Hass und brauner Ideologie ist die Partei aber immer noch ganz vorn. Verboten werden sollten die Nazis schon öfter. Doch nun hat das Bundesverf­assungsger­icht endlich grünes Licht für eine mündliche Verhandlun­g gegeben – eine wichtige Hürde auf dem Weg zum NPD-Verbot.

Aufatmen beim Bu Aufhorchen bei de ten: Die Länderkam te 2013 den Verbotsa Karlsruhe eingebrach­t – begründete dies mit der Verfassung­sfeindlich­keit der NPD und auch mit der ausländerf­eindlichen Gewalt von Heidenau und Tröglitz. Die NPD sagte der „Süddeutsch­en“: „Wir nehmen die ernst, sehen aber Grund zur Hysterie.“

Es ist der zweite Anlauf gegen die NPD-Hetzer. Der Sache keinen mit Mitarbeite­rn des Verfassung­sschutzes. Auch jetzt ist das ein Knackpunkt: Sollte der Staat über versteckte V-Leute weiter Einfluss auf die Partei ausüben, wäre das Verfahren zum Scheitern verurteilt. Offiziell hatten die Innenminis­ter der Länder 2012 beschlosse­n, alle V-Leute aus den NPD-Gremien abzuzieden neuen Antrag daher als zulässig und „hinreichen­d begründet“an – sonst hätte man die mündliche Verhandlun­g Anfang März gar nicht erst angesetzt.

Die NPD wurde 1964 gegründet, ist ein Sammelbeck­en von Alt-Nazis, hat in den vergangene­n Jahren aber auch verstärkt den Schultersc­hluss mit gewaltbere­iten rechtsradi­kalen Straßenkäm­pfern gesucht. Sie ist finanziell am Ende, sitzt nur noch in einem Landesparl­ament – Mecklen-

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Nazi-Aufmarsch der NPD in Brandenbur­g

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