Der erste Schritt für NPD-Verbot ist getan
Karlsruhe eröffnet Verfahren. Verhandlung im März. Neonazis: „Kein Grund zur Hysterie“
Karlsruhe – Wenn’s um Rassismus und gefährliche Vorurteile geht, hat die NPD längst Konkurrenz von AfD und Pegida bekommen. Bei Hass und brauner Ideologie ist die Partei aber immer noch ganz vorn. Verboten werden sollten die Nazis schon öfter. Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht endlich grünes Licht für eine mündliche Verhandlung gegeben – eine wichtige Hürde auf dem Weg zum NPD-Verbot.
Aufatmen beim Bu Aufhorchen bei de ten: Die Länderkam te 2013 den Verbotsa Karlsruhe eingebracht – begründete dies mit der Verfassungsfeindlichkeit der NPD und auch mit der ausländerfeindlichen Gewalt von Heidenau und Tröglitz. Die NPD sagte der „Süddeutschen“: „Wir nehmen die ernst, sehen aber Grund zur Hysterie.“
Es ist der zweite Anlauf gegen die NPD-Hetzer. Der Sache keinen mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Auch jetzt ist das ein Knackpunkt: Sollte der Staat über versteckte V-Leute weiter Einfluss auf die Partei ausüben, wäre das Verfahren zum Scheitern verurteilt. Offiziell hatten die Innenminister der Länder 2012 beschlossen, alle V-Leute aus den NPD-Gremien abzuzieden neuen Antrag daher als zulässig und „hinreichend begründet“an – sonst hätte man die mündliche Verhandlung Anfang März gar nicht erst angesetzt.
Die NPD wurde 1964 gegründet, ist ein Sammelbecken von Alt-Nazis, hat in den vergangenen Jahren aber auch verstärkt den Schulterschluss mit gewaltbereiten rechtsradikalen Straßenkämpfern gesucht. Sie ist finanziell am Ende, sitzt nur noch in einem Landesparlament – Mecklen-