Böhmermann: „Ich Quatschvogel mache beruflich Blödsinn“
Die „persönliche Stellungnahme“des Moderators zum eingestellten Verfahren
Nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen „Majestätsbeleidigung“durch die Staatsanwaltschaft Mainz hat sich der Satiriker Jan Böhmermann gestern erstmals geäußert, natürlich gewohnt ironisch. Die zivilrechtliche Unterlassungsklage, die der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan wegen Böhmermanns „Schmähgedicht“vor der Hamburger Pressekammer erhoben hat, läuft jedoch weiter.
„Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates“, sagt Jan Böhmermann in seiner „persönlichen Stellungnahme zur Sache“. Allerdings sei die ganze Aufregung doch lachhaft im Vergleich zu den aktuellen politischen Entwicklungen in der Türkei, wo nach dem gescheiterten Putsch die Meinungsfreiheit überhaupt nichts mehr gilt und Menschen in Angst leben.
Via Facebook lobt er die Staatsanwaltschaft Mainz, dass sie sein „juristisches Proseminar zum Thema Schmähkritik“in den richtigen Kontext gestellt habe und zu dem Schluss gekommen sei, „dass ich ein unseriöser Quatschvogel bin, der beruflich Blödsinn macht“.
Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte jüngst entschieden, dass Böhmermanns Schmähkritik Satire sei und man dem Moderator den Vorsatz der Beleidigung nicht nachweisen könne.
Auch seinen Arbeitgeber, das ZDF, lobt der Moderator überschwänglich als „starken, selbstbewussten Sender“, mit „klarer, unabhängiger Haltung“. Der Mainzer Sender war seinem in Ungnade gefallenen Satiriker erst mit peinlicher Verzögerung beigesprungen. Muss man wissen, wenn man die Dankeshymne einordnen will.
Auch wenn das Strafverfahren vom Tisch ist – der Zoff geht weiter: Am 2. November wird die Pressekammer des Hamburger Landgerichts darüber verhandeln, ob Erdogan einen „Unterlassungsanspruch“hat. Im Mai hatte die Kammer im Eilverfahren bereits Teile des „Schmähgedichtes“verboten. Erdogan reicht das nicht. Bei Zivilprozessen müssen die Beteiligten nicht persönlich erscheinen.