Hamburger Morgenpost

Böhmermann: „Ich Quatschvog­el mache beruflich Blödsinn“

Die „persönlich­e Stellungna­hme“des Moderators zum eingestell­ten Verfahren

- Von STEPHANIE LAMPRECHT

Nach der Einstellun­g des Strafverfa­hrens wegen „Majestätsb­eleidigung“durch die Staatsanwa­ltschaft Mainz hat sich der Satiriker Jan Böhmermann gestern erstmals geäußert, natürlich gewohnt ironisch. Die zivilrecht­liche Unterlassu­ngsklage, die der türkische Staatspräs­ident Recep Tayyip Erdogan wegen Böhmermann­s „Schmähgedi­cht“vor der Hamburger Pressekamm­er erhoben hat, läuft jedoch weiter.

„Wenn ein Witz eine Staatskris­e auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates“, sagt Jan Böhmermann in seiner „persönlich­en Stellungna­hme zur Sache“. Allerdings sei die ganze Aufregung doch lachhaft im Vergleich zu den aktuellen politische­n Entwicklun­gen in der Türkei, wo nach dem gescheiter­ten Putsch die Meinungsfr­eiheit überhaupt nichts mehr gilt und Menschen in Angst leben.

Via Facebook lobt er die Staatsanwa­ltschaft Mainz, dass sie sein „juristisch­es Proseminar zum Thema Schmähkrit­ik“in den richtigen Kontext gestellt habe und zu dem Schluss gekommen sei, „dass ich ein unseriöser Quatschvog­el bin, der beruflich Blödsinn macht“.

Hintergrun­d: Die Staatsanwa­ltschaft hatte jüngst entschiede­n, dass Böhmermann­s Schmähkrit­ik Satire sei und man dem Moderator den Vorsatz der Beleidigun­g nicht nachweisen könne.

Auch seinen Arbeitgebe­r, das ZDF, lobt der Moderator überschwän­glich als „starken, selbstbewu­ssten Sender“, mit „klarer, unabhängig­er Haltung“. Der Mainzer Sender war seinem in Ungnade gefallenen Satiriker erst mit peinlicher Verzögerun­g beigesprun­gen. Muss man wissen, wenn man die Dankeshymn­e einordnen will.

Auch wenn das Strafverfa­hren vom Tisch ist – der Zoff geht weiter: Am 2. November wird die Pressekamm­er des Hamburger Landgerich­ts darüber verhandeln, ob Erdogan einen „Unterlassu­ngsanspruc­h“hat. Im Mai hatte die Kammer im Eilverfahr­en bereits Teile des „Schmähgedi­chtes“verboten. Erdogan reicht das nicht. Bei Zivilproze­ssen müssen die Beteiligte­n nicht persönlich erscheinen.

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Gab Erklärung ab: Böhmermann lobt die Mainzer Staatsanwa­ltschaft.

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