Zu retten?
Begründungen. Das ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich „Ich dachte, ich schaffe es noch im Hellen nach Hause“
der dunklen Jahreszeit vermehrt Licht-Kontrollen durch“, so eine Polizeisprecherin.
Teurer wird es, wenn Radfahrer in einen Unfall verwickelt sind. Dann müssen sie nicht nur 35 Euro Bußgeld zahlen, sondern können auch mit weiteren Kosten in möglichen Gerichtsverfahren rechnen. So verurteilte das Oberlandesgericht Celle 2003 einen 46-jährigen Radler zu 128000 Euro Schmerzensgeld und einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 250 Euro. Er war nachts mit einem 17-jährigen Radfahrer kollidiert, der daraufhin so unglücklich stürzte, dass er seitdem querschnittsgelähmt ist. Beide fuhren damals ohne Licht, das Gericht sah die Hauptschuld jedoch wegen der beim Erwachsenen. Weitere Urteile zeigen, dass Radfahrern bei Unfällen in Dunkelheit meist zumindest eine Teilschuld eingeräumt wird, wenn sie Reife ohne Licht fahren. „Als Radfahrer sollte man ein Minimum an Eigenverantwortung haben und sich zumindest mit Blinklichtern sichtbar machen“, appelliert Dirk Lau vom ADFC.
Der Fahrradclub empfiehlt möglichst wartungsfreies Zubehör, etwa einen Nabendynamo und einen LED-Scheinwerfer und Rücklicht. Auch helle Kleidung sowie zusätzliche Reflektoren an Helm und Fahrrad werden empfohlen – dann kommt man nicht nur sicherer durch die Dunkelheit, sondern spart auch richtig Geld. Ralf B. (42), Produktions-Assistent aus Ottensen: „Beim Radfahren ist eine Beleuchtung absolut notwendig. Ich selbst benutze normalerweise ein Anstecklicht, weil man so auch selber mehr sieht. Jetzt habe ich keines dabei, weil ich dachte, dass ich es noch im Hellen mit meinem Sohn nach Hause schaffe. Da hab ich mich vertan.“
„Die Fahrradstaffel führt vermehrt Kontrollen durch.“Eine Polizeisprecherin