Nach der Elternzeit einen neuen Beruf anfangen
Wer die Auszeit zum Bewerben für einen neuen Job nutzen möchte, muss Fristen und Regeln beachten
Nach der Elternzeit geht es zurück in den alten Job. Oder? Warum nicht gleich etwas Neues suchen? Tipps auf dem Weg zum neuen Job:
Ziele abstecken: Als Erstes müssen Mütter und Väter klären, wo es hingehen soll. Ist das Ziel ein neuer Job in der alten Branche - oder ein Berufswechsel? Dabei hilft, zu klären, was am alten Job genervt hat, sagt Maja Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder hat. War es die Arbeit an sich oder vielleicht nur der Chef oder die Kollegen? Weiterbilden: Das lohnt sich gleich doppelt: Erstens macht es sich gut auf dem Lebenslauf beim Bewerben. Denn eine Weiterbildung ist für Personaler das Signal: Da bleibt einer am Ball. Und es erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf, wenn Eltern ihr Wissen auffrischen,
Bewerben: Ein, zwei oder sogar drei Jahre Elternzeit? Das klingt nach viel Zeit zum Bewerben. Die Zeit geht aber schneller vorbei, als man denkt. Mütter und Väter müssen daher rechtzeitig anfangen und genug Zeit einkalkulieren. Bei Bewerbungen mit Kleinkind ist es auf jeden Fall wichtig, ein gutes Konzept vorzulegen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen will. Kündigungsfristen beachten:
Damit ein Jobwechsel in der Elternzeit klappt, müssen Berufstätige sich rechtzeitig von ihrem alten Arbeitgeber lossagen. Bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit ist eine
Frist von drei Monaten vorgeschrieben, erläutert Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Innerhalb der Elternzeit gelten entweder die gesetzlichen Fristen oder das, was im ArbeitsoderTarifvertrag geregelt ist. Teilzeit bei anderem Arbeitgeber: Es klingt wie ein Freifahrtschein zum Wegbewerben: Mütter undVäter dürfen in der Elternzeit auch in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Die Sache hat aber einen Haken: Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, erklärt Böning. Er darf ablehnen, wenn er den Arbeitnehmer selbst beschäftigen möchte. Selbstständig machen: Mit Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Angestellte in der Elternzeit auch selbstständig arbeiten. Das kann zum Beispiel auch ein Einstieg beim Aufbau der eigenen Firma sein.