Hamburger Morgenpost

Musikfans, ihr könnt euch freuen!

Mit dem roten Sperr-Smiley für Videos ist Schluss: YouTube und GEMA haben sich endlich geeinigt

- Von KATJA REIM

ieben Jahre rangen YouTube und die Rechte-Verwertung­sgesellsch­aft GEMA miteinande­r. Sieben Jahre lang bekamen Nutzer der Videoplatt­form regelmäßig statt Musikvideo­s nur eine schwarz-rote Sperrtafel zu sehen. Damit ist nun Schluss. YouTube hat mit der GEMA einen Lizenzvert­rag geschlosse­n und zahlt.

„Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitglieder­n die Tantiemen sichern“, freut sich GEMAChef Harald Heker. Die Einigung betreffe alle Videos der rund 70 000 GEMA-Mitglieder sowie der Künstler, die die GEMA im Ausland vertrete. YouTube-Manager Christophe Muller nennt den Vertrag eine „bahnbreche­nde Vereinbaru­ng“und schreibt: „Von AnnenMayKa­ntereit bis Rolf Zuckowski: Wir freuen uns, deutsche Künstler und Songwriter von A bis Z auf YouTube begrüßen zu dürfen!“

Viel Harmonie bei den früheren Widersache­rn. Ein zentraler Streitpunk­t war die Forderung der GEMA, YouTube müsse ähnlich wie andere Online-Musikdiens­te

pro Stream bezahlen. Die Google-Tochter weigerte sich und verwies darauf, dass nur eine Beteiligun­g an den Werbeerlös­en möglich sei – bei Videos mit AnzeigenEi­nblendunge­n. Wie dieser Konflikt nun gelöst wurde, blieb zunächst unklar. Genau wie die finanziell­en Bedingunge­n. In Branchenkr­eisen wird von einem Kompromiss ausgegange­n, der neben einer Beteiligun­g der GEMA an den Werbeerlös­en auch zusätzlich eine Pauschale für Musikvideo-Streams ohne Werbung vorsieht. Der Lizenzvert­rag soll rückwirken­d für den Zeitraum seit 2009 gelten. Mit der Einigung ist auch der Weg für den Start des kostenpfli­chtigen, aber werbefreie­n AboService „YouTube Red“in Deutschlan­d frei.

Für YouTube-Nutzer bedeutet der Vertrag aber keinen Freibrief beim Einstellen von Songs. Wer ein Lied ohne Zustimmung der Rechteinha­ber hochlädt, verletzt Urheberrec­hte, so Urheberrec­htsexperte Jonas Kahl aus Leipzig. Auch die Sperrtafel­n können noch auftauchen. Beispielsw­eise dann, wenn Künstler oder Plattenfir­ma keine Mitglieder der GEMA sind und andere Rechte geltend machen.

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Nach langen Verhandlun­gen haben YouTube und GEMA einen Lizenzvert­rag geschlosse­n.

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