Hamburger Morgenpost

Gericht erlaubt Lolita-Liebe

Gemeinsam waren beide im vergangene­n Jahr nach Frankreich geflüchtet. Jetzt entschied ein Gericht

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Berlin/Brandenbur­g

– Es ist eine unglaublic­he Liebe! Seit über zwei Jahren hat die heute 15jährige Josephine P. aus Schildow (Oberhavel) eine Beziehung zu ihrem angeheirat­eten Onkel (48). Gemeinsam waren sie im letzten Jahr nach Frankreich geflüchtet, wurden von der Polizei gesucht (MOPO berichtete). Jetzt hat ein Gericht entschiede­n: Niemand darf dem Paar seine Liebe verbieten.

Josephine lebt längst nicht mehr bei ihren Eltern, sondern ist nach Berlin gezogen. Sie will ihnen auch das Sorgerecht entziehen lassen, weil sie die Beziehung zum Onkel unterbinde­n wollen und sie wochenlang in eine geschlosse­ne Psychiatri­e gebracht hatten. „Das Verhältnis ist im Zuge der Auseinande­rsetzungen weitestgeh­end zerrüttet“, stellte das Oberlandes­gericht Brandenbur­g fest.

Und bescherte der Jugendlich­en jetzt einen bemerkensw­erten Sieg. Denn nach Ansicht der Richter würde ein Liebes-Verbot eine Kindeswohl­gefährdung sein (Aktenzeich­en: kann nicht übergangen werden, ohne dass daraus neues Gefährdung­spotenzial für die Entwicklun­g der knapp 16-Jährigen erwächst“, heißt es im Urteilsspr­uch. Nach dem wochenlang­en Mit diesem Auto flüchteten Josephine Verstecksp­iel und ihr Onkel nach Frankreich. im Frühling letzten Jahres liefen Ermittlung­en gegen ihren mehr als 30 Jahre älteren Onkel, 9 UF 132/15). Josephine habe klare Ansichten und Prioritäte­n, die sie auch vertrete und einfordere, so die Richter. So habe sie ihren Wunsch nach der Beziehung zum Onkel stets „zielorient­iert und stabil“geäußert.

„Ein solcherart entwickelt­er und verfestigt­er Wille u. a. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauch­s. Diese wurden eingestell­t, ein Kontakt- und Annäherung­sverbot aufgehoben.

Das Gericht urteilt: „Fakt ist, dass die Beziehung der beiden nach den eigenen Angaben, die die Eltern ausdrückli­ch nicht in Zweifel ziehen, über einen längeren Zeitraum gewachsen ist und vor der Flucht im März 2015 bereits geraume Zeit heimlich lief.“Diese Liebe ist hochrichte­rlich nicht verboten!

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