Gericht erlaubt Lolita-Liebe
Gemeinsam waren beide im vergangenen Jahr nach Frankreich geflüchtet. Jetzt entschied ein Gericht
Berlin/Brandenburg
– Es ist eine unglaubliche Liebe! Seit über zwei Jahren hat die heute 15jährige Josephine P. aus Schildow (Oberhavel) eine Beziehung zu ihrem angeheirateten Onkel (48). Gemeinsam waren sie im letzten Jahr nach Frankreich geflüchtet, wurden von der Polizei gesucht (MOPO berichtete). Jetzt hat ein Gericht entschieden: Niemand darf dem Paar seine Liebe verbieten.
Josephine lebt längst nicht mehr bei ihren Eltern, sondern ist nach Berlin gezogen. Sie will ihnen auch das Sorgerecht entziehen lassen, weil sie die Beziehung zum Onkel unterbinden wollen und sie wochenlang in eine geschlossene Psychiatrie gebracht hatten. „Das Verhältnis ist im Zuge der Auseinandersetzungen weitestgehend zerrüttet“, stellte das Oberlandesgericht Brandenburg fest.
Und bescherte der Jugendlichen jetzt einen bemerkenswerten Sieg. Denn nach Ansicht der Richter würde ein Liebes-Verbot eine Kindeswohlgefährdung sein (Aktenzeichen: kann nicht übergangen werden, ohne dass daraus neues Gefährdungspotenzial für die Entwicklung der knapp 16-Jährigen erwächst“, heißt es im Urteilsspruch. Nach dem wochenlangen Mit diesem Auto flüchteten Josephine Versteckspiel und ihr Onkel nach Frankreich. im Frühling letzten Jahres liefen Ermittlungen gegen ihren mehr als 30 Jahre älteren Onkel, 9 UF 132/15). Josephine habe klare Ansichten und Prioritäten, die sie auch vertrete und einfordere, so die Richter. So habe sie ihren Wunsch nach der Beziehung zum Onkel stets „zielorientiert und stabil“geäußert.
„Ein solcherart entwickelter und verfestigter Wille u. a. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs. Diese wurden eingestellt, ein Kontakt- und Annäherungsverbot aufgehoben.
Das Gericht urteilt: „Fakt ist, dass die Beziehung der beiden nach den eigenen Angaben, die die Eltern ausdrücklich nicht in Zweifel ziehen, über einen längeren Zeitraum gewachsen ist und vor der Flucht im März 2015 bereits geraume Zeit heimlich lief.“Diese Liebe ist hochrichterlich nicht verboten!