Wer kriegt noch Weihnachtsgeld?
55 Prozent der Arbeitnehmer können sich über die Sonderzahlung freuen – Banken und Chemie-Industrie geben am meisten
Berlin – Beim Blick auf den Kontoauszug beschert einem kaum etwas mehr Freude als das heiß ersehnte Weihnachtsgeld. Blöd, dass nur jeder zweite Arbeitnehmer Anspruch auf das 13. Gehalt hat. Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes am Ende des Jahres ist unterschiedlich hoch. Die MOPO verrät, wer wo wie viel bekommt.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld? Grundsätzlich hat ohne eine rechtliche Grundlage niemand Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Sonderauszahlung muss also im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Gibt es Ausnahmen?
Ja. Denn es entsteht eine betriebliche „Übung“, wenn der Arbeitgeber freiwillig und ohne Vorbehalt über Jahre Weihnachtsgeld auszahlt. Wenn das der Fall ist, profitieren auch Arbeitnehmer davon, die neu im Unternehmen sind. Wer und wie hoch ist das Weihnachtsgeld? Laut einer aktuellen OnlineUmfrage der Hans-BöcklerStiftung erhalten rund 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Im Bankgewerbe, in der Süßigkeiten-, Chemie-, Druck- und Textilindustrie macht das Weihnachtsgeld nahezu einen vollen Monatslohn aus. In der Versicherungs-Branche liegt die Sonderzahlung bei 80 Prozent, im Einzelhandel (Westen) bei 62,5 Prozent, in der Metallindustrie bei 55 Prozent. Je nach Vergütungsgruppe im öffentlichen Dienst beträgt das Weihnachtsgeld im Westen zwischen 59 und 88 Prozent. Ist die Höhe des Weihnachtsgeldes fair?
Nein! Ob jemand Weihnachtsgeld bekommt oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird. Arbeitgeber, die tariflich gebunden sind, zahlen zu 71 Prozent. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können sich nur 44 Prozent der Arbeitnehmer über Weihnachtsgeld freuen. Nach wie vor gibt es auch Unterschiede zwischen Ost und West. Im Westen bekommen 57 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung, im Osten 45 Prozent. Zudem erhalten Frauen (51 Prozent) seltener Weihnachtsgeld als Männer (57 Prozent). Kassiert nur, wer Vollzeit arbeitet? Nein. Wer teilzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch, allerdings nur im Verhältnis zur Arbeitszeit. Übrigens: Kassiert einer, kassieren alle! Arbeitgeber dürfen in der Regel einzelne Mitarbeiter nicht vom Weihnachtsgeld ausschließen.