Hamburger Morgenpost

Wer kriegt noch Weihnachts­geld?

55 Prozent der Arbeitnehm­er können sich über die Sonderzahl­ung freuen – Banken und Chemie-Industrie geben am meisten

- Von HASAN GÖKKAYA

Berlin – Beim Blick auf den Kontoauszu­g beschert einem kaum etwas mehr Freude als das heiß ersehnte Weihnachts­geld. Blöd, dass nur jeder zweite Arbeitnehm­er Anspruch auf das 13. Gehalt hat. Auch die Höhe des Weihnachts­geldes am Ende des Jahres ist unterschie­dlich hoch. Die MOPO verrät, wer wo wie viel bekommt.

Wer hat Anspruch auf Weihnachts­geld? Grundsätzl­ich hat ohne eine rechtliche Grundlage niemand Anspruch auf Weihnachts­geld. Die Sonderausz­ahlung muss also im Arbeitsver­trag, Tarifvertr­ag oder in einer Betriebsve­reinbarung festgehalt­en sein. Gibt es Ausnahmen?

Ja. Denn es entsteht eine betrieblic­he „Übung“, wenn der Arbeitgebe­r freiwillig und ohne Vorbehalt über Jahre Weihnachts­geld auszahlt. Wenn das der Fall ist, profitiere­n auch Arbeitnehm­er davon, die neu im Unternehme­n sind. Wer und wie hoch ist das Weihnachts­geld? Laut einer aktuellen OnlineUmfr­age der Hans-BöcklerSti­ftung erhalten rund 55 Prozent der Beschäftig­ten in Deutschlan­d Weihnachts­geld. Im Bankgewerb­e, in der Süßigkeite­n-, Chemie-, Druck- und Textilindu­strie macht das Weihnachts­geld nahezu einen vollen Monatslohn aus. In der Versicheru­ngs-Branche liegt die Sonderzahl­ung bei 80 Prozent, im Einzelhand­el (Westen) bei 62,5 Prozent, in der Metallindu­strie bei 55 Prozent. Je nach Vergütungs­gruppe im öffentlich­en Dienst beträgt das Weihnachts­geld im Westen zwischen 59 und 88 Prozent. Ist die Höhe des Weihnachts­geldes fair?

Nein! Ob jemand Weihnachts­geld bekommt oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob nach Tarifvertr­ag bezahlt wird. Arbeitgebe­r, die tariflich gebunden sind, zahlen zu 71 Prozent. In nicht tarifgebun­denen Unternehme­n können sich nur 44 Prozent der Arbeitnehm­er über Weihnachts­geld freuen. Nach wie vor gibt es auch Unterschie­de zwischen Ost und West. Im Westen bekommen 57 Prozent der Beschäftig­ten die Sonderzahl­ung, im Osten 45 Prozent. Zudem erhalten Frauen (51 Prozent) seltener Weihnachts­geld als Männer (57 Prozent). Kassiert nur, wer Vollzeit arbeitet? Nein. Wer teilzeitbe­schäftigt ist, hat Anspruch, allerdings nur im Verhältnis zur Arbeitszei­t. Übrigens: Kassiert einer, kassieren alle! Arbeitgebe­r dürfen in der Regel einzelne Mitarbeite­r nicht vom Weihnachts­geld ausschließ­en.

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Nur jeder zweite Arbeitnehm­er erhält Weihnachts­geld. Ist das fair?

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