2017: Das ändert sich für Autound Radfahrer
Neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. Was Hamburgs Verkehrsteilnehmer jetzt wissen müssen
2017 steht in den Startlöchern – und mit dem Jahreswechsel ändern sich zahlreiche Gesetze. Weil auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein paar Neuheiten parat hat, zeigt die MOPO, was sich ab Sonntag für Hamburgs Autound Radfahrer ändert.
Ampel-Regelung: Radfahrer müssen sich künftig an den Ampeln für Autofahrer orientieren – und nicht mehr an denen für Fußgänger. Im entsprechenden StVO-Paragrafen heißt es, dass „die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“sind. Auf Radwegen gelten die eigenen Lichtzeichen für den Radverkehr. Fahren auf dem Fußweg: Eltern, die ihre Kinder auf dem Fahrrad begleiten, dürfen zusammen mit den Kindern den Fußweg nutzen. Bisher durften sie nur die Fahrbahn und den Radweg befahren.
E-Bikes: E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde dürfen weiterhin auf dem Radweg fahren. Es gibt jetzt das zusätzliche Verkehrsschild: „E-Bikes erlaubt“.
Handynutzung am Steuer:
Immer mehr Menschen nutzen während der Fahrt ihr Smartphone – das ist gefährlich und wird künftig härter bestraft. Das Bußgeld bei Handynutzung am Steuer beträgt ab 2017 100 statt 60 Euro. Zudem soll der Bußgeldkatalog um Tablets, EBook-Reader und Videobrillen erweitert werden.
Rettungsgasse: Bei einem Stau oder Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn muss ab sofort zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei Straßen mit drei oder vier Spuren muss die Rettungsgasse künftig ebenfalls links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden.
Car-Sharing-Gesetz: Zum 1. September soll das neue CarSharing-Gesetz in Kraft treten. Es gewährt unter anderem Privilegien beim Parken – wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren.