Hamburger Morgenpost

2017: Das ändert sich für Autound Radfahrer

Neue Straßenver­kehrsordnu­ng tritt in Kraft. Was Hamburgs Verkehrste­ilnehmer jetzt wissen müssen

- Von MIKE SCHLINK

2017 steht in den Startlöche­rn – und mit dem Jahreswech­sel ändern sich zahlreiche Gesetze. Weil auch die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) ein paar Neuheiten parat hat, zeigt die MOPO, was sich ab Sonntag für Hamburgs Autound Radfahrer ändert.

Ampel-Regelung: Radfahrer müssen sich künftig an den Ampeln für Autofahrer orientiere­n – und nicht mehr an denen für Fußgänger. Im entspreche­nden StVO-Paragrafen heißt es, dass „die Lichtzeich­en für den Fahrverkeh­r zu beachten“sind. Auf Radwegen gelten die eigenen Lichtzeich­en für den Radverkehr. Fahren auf dem Fußweg: Eltern, die ihre Kinder auf dem Fahrrad begleiten, dürfen zusammen mit den Kindern den Fußweg nutzen. Bisher durften sie nur die Fahrbahn und den Radweg befahren.

E-Bikes: E-Bikes mit einer Höchstgesc­hwindigkei­t von 25 Kilometern pro Stunde dürfen weiterhin auf dem Radweg fahren. Es gibt jetzt das zusätzlich­e Verkehrssc­hild: „E-Bikes erlaubt“.

Handynutzu­ng am Steuer:

Immer mehr Menschen nutzen während der Fahrt ihr Smartphone – das ist gefährlich und wird künftig härter bestraft. Das Bußgeld bei Handynutzu­ng am Steuer beträgt ab 2017 100 statt 60 Euro. Zudem soll der Bußgeldkat­alog um Tablets, EBook-Reader und Videobrill­en erweitert werden.

Rettungsga­sse: Bei einem Stau oder Schrittges­chwindigke­it auf der Autobahn muss ab sofort zwischen der äußersten linken und der angrenzend­en rechten Spur eine Rettungsga­sse gebildet werden. Bei Straßen mit drei oder vier Spuren muss die Rettungsga­sse künftig ebenfalls links und nicht wie bisher in der Mitte gebildet werden.

Car-Sharing-Gesetz: Zum 1. September soll das neue CarSharing-Gesetz in Kraft treten. Es gewährt unter anderem Privilegie­n beim Parken – wie reserviert­e Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühr­en.

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