Dreht der NPD den Geldhahn zu!
Neonazis jubeln über Sieg beim Verfassungsgericht Regierung will Finanzierung der Rechten stoppen
Karlsruhe – Auch im zweiten Anlauf sind die Bundesländer auf die Nase gefallen. Ihr Antrag, die rechte NPD als verfassungsfeindlich verbieten zu lassen, ist gescheitert. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu bedeutungslos, um sie zu verbieten, urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Bundesregierung prüft nun, ob der Partei die Finanzierung entzogen wird.
Bei den Bundesländern, die den Antrag 2013 gestellt hatten, ging die Reaktionen von „bedauerlich“bis „sehr enttäuschend“. NPD-Chef Frank Franz zeigte sich dagegen „sehr glücklich“. „Sieg !!!!! “twitterte die Partei. In Mecklenburg-Vorpommern sprach AfD-Landeschef Holm von einer „Blamage“für Innenminister Lorenz Caffier (CDU), der den Verbotsantrag mit verfasst hatte.
Das Verfassungsgericht hält die NPD durchaus für wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Die Partei strebe die „Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“an, erläuterte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle.
Diese Zielsetzung reiche aber für ein Verbot nicht aus. Die NPD habe weniger als 6000 Mitglieder. Es fehle an konkreten Anhaltspunkten,
dass ihr Handeln zum Erfolg führen könnte. Die NPD habe es in mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht geschafft, dauerhaft in einem Landesparlament vertreten zu sein. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich das ändern werde. Durch kriminelles und einschüchterndes Verhalten von Mitgliedern könne die Partei Besorgnisse auslösen. Dies erreiche aber keine bedrohliche Schwelle. Voßkuhle: „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.“Ob andere Reaktionsmöglichkeiten sinnvoll seien, wie etwa der Entzug der staatlichen Finanzierung der rechtsextremen Partei, habe der Gesetzgeber zu entscheiden.
Nach dem Scheitern des NPD-Verbots hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Überprüfung der staatlichen Parteienfinanzierung angekündigt. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts habe Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers angedeutet, erklärte de Maizière nach dem Urteil. „Das werde ich jetzt sorgfältig prüfen lassen.“
Die Regeln müssten so geändert werden, „dass auch strafrelevante Handlungen einer Partei zu einer Einschränkung oder Abschaffung der Finanzierung führen können“, forderte Annegret Kramp-Karrenbauer (Saarland, CDU). Hintergrund: Die NPD strich 2016 rund 1,3 Millionen Euro vom Staat als Parteienfinanzierung ein.
2003 war bereit der erste NPD-Verbotsantrag krachend in Karlsruhe gescheitert. Die Länder mussten einräumen, dass sie zahlreiche V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Rechtsextremen hatten, weigerten sich aber, die Namen zu nennen.