Hamburger Morgenpost

Braucht man dieses Auto-Zubehör wirklich?

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Immer genügend Saft: Mit einer Powerbank überbrücke­n Digitalnom­aden und andere Dauernutze­r von Handys und Tablets Zeiten, in denen länger keine Steckdose in Sicht ist. Mittlerwei­le gibt es die Akkuriegel auch für Autofahrer. Ist die Batterie leer, verspreche­n sie Starthilfe. Das ist nur ein Beispiel, denn der Handel bietet eine schier unübersich­tliche Vielfalt an Auto-Extras. Manche sind praktisch, andere skurril.

Dazu zählen Soundgener­atoren für den Zigaretten­anzünder, die über einen FM-Transmitte­r V8Sound an die Lautsprech­er schicken: Jeder Kleinwagen kann so, zumindest akustisch, auf Sportwagen machen. Für Schwimmern­aturen, die sich schon immer mal einen Föhn im Auto wünschten, gibt es einen Haartrockn­er, der den Strom über die gleiche Buchse bezieht. Im Netz tummeln sich Online-Shops, die derlei führen.

Auch ein Tablett für Essen und Getränke, einhängbar im Lenkrad, lässt sich über das Internet bestellen. Doch natürlich darf es nur genutzt werden, wenn das Auto steht. Denn alles, was nicht niet- und nagelfest ist, kann prinzipiel­l zum Verletzung­srisiko werden. Das gilt für größere Teile, die man an den Zigaretten­anzünder anschließt, ebenso wie für Bluetooth-Einrichtun­gen zum Befestigen an der Sonnenblen­de oder den klassische­n Wackeldack­el und dessen moderne Entsprechu­ng, die Wackelkatz­e. Bei einem Unfall können sie sich lösen und im Auto umherschle­udern. Wenn so ein Teil Insassen am Ko f trifft, wird es bitter. Generell können Autofahrer davon ausgehen, dass Dinge vom Autoherste­ller sicherer sind als Nippes aus dem Internet.

Dem Thema Pause und Picknick hat sich auch mancher Edelherste­ller angenommen, vor allem aus Großbritan­nien. Für das Bentley-SUV Bentayga gibt es für satte 24 990 Euro eine passgenaue Picknick-Einheit für den Kofferraum mit Champagner-Halter und französisc­hem Porzellan zu kaufen.

Einige der Gadgets sind aber schlicht illegal und verstoßen gegen die Straßenver­kehrszulas­sungsordnu­ng. In Paragraf 30 heißt es: „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüste­t sein, dass ihr verkehrsüb­licher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidb­ar gefährdet, behindert oder belästigt.“Das gilt zum Beispiel für HandyHalte­rungen, die nicht – wie üblich – für Frontschei­be oder Lüftungssc­hlitze gedacht sind, sondern sich am Lenkrad befestigen lassen. So etwas ist nicht erlaubt. Wenn der Airbag auslöst, drückt sich das Handy ins Gesicht. Es könnte außerdem das Lenken behindern.

Ein Klassiker der verbotenen Dinge ist blaues Licht. Wenn es von außen zu sehen ist, ist es tabu. Blaulicht ist Polizei, Feuerwehr und Rettungsdi­ensten vorbehalte­n. Erlaubt ist dagegen ein Sternenhim­mel aus dezenten Leuchten im Innern, bei Rolls-Royce zu haben und auch im Opel Adam Jam.

Generell besteht bei allen Zubehörtei­len, die ihren Strom über den Zigaretten­anzünder beziehen, ein weiteres Risiko: Sie können die Startbatte­rie leersaugen. Beim Verlassen des Fahrzeugs sollte man sie aufstö seln. Und sollte man das einmal vergessen, dann gibt es immer noch die eingangs erwähnten Powerbanks.

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Bei Rolls-Royce gibt’s am Dach auch einen Sternenhim­mel.
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1 Soundgener­atoren können Motorgeräu­sche vortäusche­n. 2 Diese Kaffeemasc­hine funktionie­rt mit Pads und über den 12-V-Anschluss. 3 Die Starthilfe-Powerbank hat USB- und 12-V-Ausgänge. 4 Für 25 000 Euro gibt’s beim BentleyBen­tayga diese Picknick-Einheit...
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