Braucht man dieses Auto-Zubehör wirklich?
Immer genügend Saft: Mit einer Powerbank überbrücken Digitalnomaden und andere Dauernutzer von Handys und Tablets Zeiten, in denen länger keine Steckdose in Sicht ist. Mittlerweile gibt es die Akkuriegel auch für Autofahrer. Ist die Batterie leer, versprechen sie Starthilfe. Das ist nur ein Beispiel, denn der Handel bietet eine schier unübersichtliche Vielfalt an Auto-Extras. Manche sind praktisch, andere skurril.
Dazu zählen Soundgeneratoren für den Zigarettenanzünder, die über einen FM-Transmitter V8Sound an die Lautsprecher schicken: Jeder Kleinwagen kann so, zumindest akustisch, auf Sportwagen machen. Für Schwimmernaturen, die sich schon immer mal einen Föhn im Auto wünschten, gibt es einen Haartrockner, der den Strom über die gleiche Buchse bezieht. Im Netz tummeln sich Online-Shops, die derlei führen.
Auch ein Tablett für Essen und Getränke, einhängbar im Lenkrad, lässt sich über das Internet bestellen. Doch natürlich darf es nur genutzt werden, wenn das Auto steht. Denn alles, was nicht niet- und nagelfest ist, kann prinzipiell zum Verletzungsrisiko werden. Das gilt für größere Teile, die man an den Zigarettenanzünder anschließt, ebenso wie für Bluetooth-Einrichtungen zum Befestigen an der Sonnenblende oder den klassischen Wackeldackel und dessen moderne Entsprechung, die Wackelkatze. Bei einem Unfall können sie sich lösen und im Auto umherschleudern. Wenn so ein Teil Insassen am Ko f trifft, wird es bitter. Generell können Autofahrer davon ausgehen, dass Dinge vom Autohersteller sicherer sind als Nippes aus dem Internet.
Dem Thema Pause und Picknick hat sich auch mancher Edelhersteller angenommen, vor allem aus Großbritannien. Für das Bentley-SUV Bentayga gibt es für satte 24 990 Euro eine passgenaue Picknick-Einheit für den Kofferraum mit Champagner-Halter und französischem Porzellan zu kaufen.
Einige der Gadgets sind aber schlicht illegal und verstoßen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. In Paragraf 30 heißt es: „Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.“Das gilt zum Beispiel für HandyHalterungen, die nicht – wie üblich – für Frontscheibe oder Lüftungsschlitze gedacht sind, sondern sich am Lenkrad befestigen lassen. So etwas ist nicht erlaubt. Wenn der Airbag auslöst, drückt sich das Handy ins Gesicht. Es könnte außerdem das Lenken behindern.
Ein Klassiker der verbotenen Dinge ist blaues Licht. Wenn es von außen zu sehen ist, ist es tabu. Blaulicht ist Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vorbehalten. Erlaubt ist dagegen ein Sternenhimmel aus dezenten Leuchten im Innern, bei Rolls-Royce zu haben und auch im Opel Adam Jam.
Generell besteht bei allen Zubehörteilen, die ihren Strom über den Zigarettenanzünder beziehen, ein weiteres Risiko: Sie können die Startbatterie leersaugen. Beim Verlassen des Fahrzeugs sollte man sie aufstö seln. Und sollte man das einmal vergessen, dann gibt es immer noch die eingangs erwähnten Powerbanks.