Bausparer trauern: Kündigungen drohen
BGH: Kassen dürfen ihre Kunden rauswerfen
Karlsruhe – Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von 250 000 Bausparkunden. Ihre Verträge waren seit 2015 durch verschiedene Bausparkassen gekündigt worden, weil sie mehr als zehn Jahre lang als reine Sparanlage mit relativ hohen Zinsen genutzt wurden. Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck des Bausparens, urteilte gestern der Bundesgerichtshof (BGH).
Das Urteil ist eine große Enttäuschung für zahlreiche Bausparkunden und Verbraucherschutzorganisationen. Denn jetzt ist mit weiteren Kündigungen zu rechnen, vor allem in jenen Fällen, in denen der Vertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.
Konkret ging es um den Fall von zwei Kundinnen von Wüstenrot. Wie viele andere Bausparer verzichten sie darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen, um ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Stattdessen nutzen sie den Vertrag lieber als lukrative Sparanlage. Sie verließen sich dabei auf die aus heutiger Sicht lukrative vertragliche Zinszusage von über vier Prozent. Das Ansparen sei aber dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht, so der BGH. In der anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Bausparkassen ihren Kunden seit 2015 bisher 250 000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren.