Illegale Beschäftigung: Drei von vier Haushaltshilfen arbeiten schwarz
Wer auffliegt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Experten erklären, wie es legal funktioniert
Berlin – Immer mehr Deutsche nehmen sich eine Haushaltshilfe, doch das ist meistens nicht ganz sauber: Rund 80 Prozent von ihnen arbeiten schwarz. Die MOPO zeigt, wie man legal eine Reinigungskraft beschäftigt.
Die Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind alarmierend und Experten wundern sich: „Wir erleben häufig eine Art Doppelmoral. Die Bürger kritisieren Politiker, zu wenig zu tun, oder sie kritisieren die Unternehmen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen“, sagt Dominik Enste vom IW.
Aber viele würden es völlig selbstverständlich finden, der Haushaltshilfe keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren. 75 bis 83 Prozent arbeiten schwarz. 15 bis 20 Prozent der gesamten Schwarzarbeit in Deutschland geht auf die Putzfrauen und Putzmänner in Privathaushalten zurück. Übers Internet kann sich jeder heute schnell und einfach eine Reinigungskraft buchen. Wirtschaftsexperte Dominik Enste meint: So etwas dürfe nicht länger als Kavaliersdelikt angesehen werden. Auch die Politik akzeptiere das und lebe mit der Schwarzarbeit.
Dadurch dass die Bezahlung häufig am Fiskus vorbeigeht, gehen jährlich zwischen 10,92 und 28,6 Milliarden Euro verloren. Wer eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt und erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Richtig geht es laut Stiftung Warentest so: Die Reinigungskraft muss ein Gewerbe angemeldet haben und Rechnungen stellen. Bei Rechnungen bis zu 150 Euro Gesamtsumme genügen Name und Anschrift, Rechnungsdatum, Art und Umfang der Leistung, Betrag, Mehrwertsteuersatz.
Bei höheren Beträgen kommen Steuernummer, Identifikationsnummer und Rechnungsnummer hinzu.
Das Buchen von Reinigungskräften über das Internet ist gerade hochaktuell: Doch auch dieser Weg schützt nicht vor Schwarzarbeit. Die Stiftung Warentest bittet aus diesem Grund, sich über die Rentenversicherung zu informieren, ob die gebuchte Putzkraft ein Gewerbe angemeldet hat: (0800) 10004800