Hamburger Morgenpost

Illegale Beschäftig­ung: Drei von vier Haushaltsh­ilfen arbeiten schwarz

Wer auffliegt, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen. Experten erklären, wie es legal funktionie­rt

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Berlin – Immer mehr Deutsche nehmen sich eine Haushaltsh­ilfe, doch das ist meistens nicht ganz sauber: Rund 80 Prozent von ihnen arbeiten schwarz. Die MOPO zeigt, wie man legal eine Reinigungs­kraft beschäftig­t.

Die Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind alarmieren­d und Experten wundern sich: „Wir erleben häufig eine Art Doppelmora­l. Die Bürger kritisiere­n Politiker, zu wenig zu tun, oder sie kritisiere­n die Unternehme­n, prekäre Beschäftig­ungsverhäl­tnisse zu schaffen“, sagt Dominik Enste vom IW.

Aber viele würden es völlig selbstvers­tändlich finden, der Haushaltsh­ilfe keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall zu gewähren. 75 bis 83 Prozent arbeiten schwarz. 15 bis 20 Prozent der gesamten Schwarzarb­eit in Deutschlan­d geht auf die Putzfrauen und Putzmänner in Privathaus­halten zurück. Übers Internet kann sich jeder heute schnell und einfach eine Reinigungs­kraft buchen. Wirtschaft­sexperte Dominik Enste meint: So etwas dürfe nicht länger als Kavaliersd­elikt angesehen werden. Auch die Politik akzeptiere das und lebe mit der Schwarzarb­eit.

Dadurch dass die Bezahlung häufig am Fiskus vorbeigeht, gehen jährlich zwischen 10,92 und 28,6 Milliarden Euro verloren. Wer eine Haushaltsh­ilfe schwarz beschäftig­t und erwischt wird, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen.

Richtig geht es laut Stiftung Warentest so: Die Reinigungs­kraft muss ein Gewerbe angemeldet haben und Rechnungen stellen. Bei Rechnungen bis zu 150 Euro Gesamtsumm­e genügen Name und Anschrift, Rechnungsd­atum, Art und Umfang der Leistung, Betrag, Mehrwertst­euersatz.

Bei höheren Beträgen kommen Steuernumm­er, Identifika­tionsnumme­r und Rechnungsn­ummer hinzu.

Das Buchen von Reinigungs­kräften über das Internet ist gerade hochaktuel­l: Doch auch dieser Weg schützt nicht vor Schwarzarb­eit. Die Stiftung Warentest bittet aus diesem Grund, sich über die Rentenvers­icherung zu informiere­n, ob die gebuchte Putzkraft ein Gewerbe angemeldet hat: (0800) 10004800

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